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Weihnachstgeld-betriebliche übung?

U
Urgestein
Jan 2018 bearbeitet

Moin, wir haben jährlich Weihnachtsgeld im November erhalten. Auf der Lohnabrechnung stand dann jedes Jahr "Freiwilliges Weihnachtsgeld". Umgeht der Arbeitgeber hiermit die betriebliche Übung und kann es jederzeit aussetzen? LG

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Community-Antworten (3)

N
neskia

03.11.2011 um 21:15 Uhr

Nach der letzten Rechtsprechung des BAG reicht diese Formulierung als Freiwilligkeitsvorbehalt nicht (mehr).

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14808&pos=0&anz=90

Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung DEUTLICH EINE BINDUNG FÜR DIE ZUKUNFT auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern.

R
rkoch

04.11.2011 um 09:17 Uhr

Die Argumentation dazu find ich aber auch gut:

Durch die Angabe "freiwillges Weihnachtsgeld" sagt der AG nur, das er dieses freiwillig zahlt, nicht etwa das er von Gesetz, TV, BV, oder AV dazu verpflichtet ist. Er sagt aber damit eben nicht, das er jemals plant diese Zahlungen wieder einzustellen....

Naja, ganz schön genau unserer Bundesarbeitsrichter.... :-)

P
Peanuts

04.11.2011 um 10:48 Uhr

"Er sagt aber damit eben nicht, das er jemals plant diese Zahlungen wieder einzustellen...."

Freiwilligkeit sagt aber auch nicht aus, dass diese freiwillige Zahlungen jedes Jahr erfolgen sollen ...

"Naja, ganz schön genau unserer Bundesarbeitsrichter.... :-)"

Im Sinne der Rechtsicherheit ist das auch gut so. Gerade nicht eindeutige Klauseln bergen ein erhebliches Potential für Rechtstreitigkeiten.

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