Bei uns stehen wieder die jährlichen Leistungsbeurteilungen an. Gemäß Organisationsstruktur ist der BR dem Personalwesen untergeordnet. Der Leiter der PW ist auch für unsere Kostenstelle "verantwortlich". Nun wird unsere Vorsitzende des BRs bzw. Ihre Leistung im letztem Jahr vom Leiter des Personalwesens beurteilt und somit die Höhe der Leistungszulage festgelegt.

Ich habe leider noch keine Infos gefunden, wer einen Vorsitzenden BR beurteilen darf. ABER rein vom Rechtsgefühl kann es doch nicht richtig sein, dass der BR Vorsitzenden von der Stelle beurteilt wird, gegen den der BR entgegenlaufende Interesse hat und diese auch vertreten muß. Hat jemand schon von euch Erfahrungen?