Erstellt am 03.11.2011 um 11:22 Uhr von Lernender
könnt ihr das Beweisen?
Schon mal mit dem Kollegen geredet warum?
Erstellt am 03.11.2011 um 11:44 Uhr von wölfchen
. . . ich nehme mal an, Ihr wisst nicht, wer es ist? Und ich nehme mal weiter an, es geht um die Infos am "scharzenBrett"?
Dann hilft nur eins - die Info täglich kontrollieren und immer wieder erneuern. Mal schau`n wer den längeren Atem hat, oder wollt Ihr eine Video-Überwachung anzetteln? Ob man es in einer Betriebsversammlung ansprechen sollte, halte ich auch für fragwürdig, denn der Arbeitgeber würde sich freuen, wenn Ihr Euch gegenseitig ans Messer liefert oder einen plausiblen Grund für künftige Video-Überwachungen liefert . . .
Erstellt am 03.11.2011 um 11:47 Uhr von Lernender
@firesnake=Der oder die welche die Beschädigung vorgenommen hat ist natürlich anonym.
hab ich den Satz übersehen, oder hast du ihn Nachträglich geschrieben?
Erstellt am 03.11.2011 um 12:00 Uhr von firesnake
Ja. Habe ihn nachträglich geschrieben. Die Info hing an Schwarzen Brett. hab auch schon mit dem Abteilungsleiter gesprochen und ihn gebeten seine Leute darauf anzusprechen damit dies in Zukunft unterbleibt. Gibt es keine strafrechtliche Regelung dazu?
Erstellt am 03.11.2011 um 12:20 Uhr von neskia
"Gibt es keine strafrechtliche Regelung dazu?" -> §119 (2) BetrVG
Erstellt am 03.11.2011 um 13:11 Uhr von firesnake
Vielen Dank für Eure Antworten. Habe ein paar Sätze aus dem 119er rausgezogen und sie dem Abteilungsleiter gegeben. Mal sehen was noch passiert. :-)
Erstellt am 03.11.2011 um 14:08 Uhr von Lernender
ihr könnt das ganze auf eine Abteilung eingrenzen?