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Versetzung bei Überlastung

C
clionimo
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist mit ihrem Aufgabengebiet überfordert, sie bekommt mehr Arbeit als zu bewältigen ist und keinerlei Unterstützung. Gespräche mit der GL haben zu keinem anderen Ergebnis geführt als der Standartspruch „Dann wird es eben Fremdvergeben“. Das geht seit fast 2 Jahren. Jetzt ist sie gesundheitlich soweit das sie aus Selbstschutzgründen in eine andere Abteilung wechseln möchte. Ihr jetziger Arbeitsplatz ist eine Spezialabteilung (ein MA) in der Arbeiten erledigt werden welche sonst nirgends im Unternehmen zu finden sind auch ihre Qualifikation (sehr anspruchsvoll) ist darauf zugeschnitten. Heißt mit ihrer Qualifikation und ihrer Ausbildung gibt es keinen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen. Als BR habe ich verschiedene Ansatzmöglichkeiten das ist mir bewusst, aber ein richtiges Druckmittel wohl nicht, wen wie in diesem Fall, die GL gegen eine Versetzung ist, weil sie froh ist Jemanden dort zu haben. Es haben schon drei Vorgänger der Kollegin das Handtuch gestrichen wobei eine davon schwere gesundheitliche (psychische) Probleme davongetragen hat. Habe ich jetzt erst erfahren das es aus der Zeit vor meiner BR Tätigkeit ist. Was wäre die beste Vorgehensweise. Die Kollegin möchte und muss da raus

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Community-Antworten (3)

S
seesee

02.11.2011 um 13:10 Uhr

Gibt es für die Stelle eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz? Gem. §§ 89, 90 BetrVG seid Ihr da mit im Boot. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt für den BR.

Die Aussage "Die Kollegin möchte und muss da raus" will ich in Frage stellen. Es sollten m.E. die Arbeitsbedingungen anpasst werden, wenn auch schon die Vorgänger "gescheitert" sind...

L
Lernender

02.11.2011 um 13:45 Uhr

Wer übt denn die Tätigkeit aus wenn sie im Urlaub ist oder aufgrund ihrer Belastung Arbeitsunfähig?

G
gironimo

02.11.2011 um 15:37 Uhr

Wenn die Arbeit nicht in der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit zu schaffen ist - ist sie nicht zu schaffen. Die Kollegin darf sich nicht in das Hamsterrad zwängen lassen. Da müsst Ihr sie unterstützen und eine gemeinsame Vorgehensweise abstimmen. Ihr müsst sie daran heranführen, dass sie Arbeit, die nicht zu schaffen ist, liegen läßt und nicht selbst die unternehmerische Verantwortung übernimmt. Kostenlose Überstunden muss sie ablehnen (hattest Du zwar nicht genannt aber....). Ihr müsst ihr die Gewissheit geben, sie jederzeit zu unterstützen.

Gleichzeitig müsst Ihr beim AG und Vorgesetzten immer wieder auf Behebung der Überlastsituation hinwirken. Laßt Euch nicht bewimmeln oder mit Phrasen abspreisen. Steter Tropfen hölt den Stein.

Die Kollegin sollte sich vielleicht nach § 85 BetrVG beschweren (ein oft unterschätzter Paragraph)

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