Unterschrift eines stellvertretender BR- Vorsitzenden
Unterschrift eines stellvertretender BR- Vorsitzenden: Eine Betriebsvereinbarung soll unterschrieben werden. Auf der BV ist bei den Unterschriften seitens BR als "Vordruck" vorgegeben: "Thomas Mustermann, Betriebsratsvorsitzender". Nun soll ich als stellvertretende BR- Vorsitzende diese BV unterschreiben. Ich tendiere zur handschriftlichen Ergänzung des Vordruckes in" Martina Musterfrau, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende" + Unterschrift mit vorgesetztem i.A. Was meint Ihr ? Welche Variante schlägt man mir in diesem Forum vor? Vielen Dank für Antworten
Community-Antworten (6)
02.11.2011 um 12:29 Uhr
Für mich stellt sich die Frage was das Gremium beschlossen hat. Wenn das Gremium beschlossen hat, dass die BV abgeschlossen werden soll und der Vorsitzende oder im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden der Stellvertreter unterschreiben soll kannst du unterschreiben im Auftrag des BR.
02.11.2011 um 12:41 Uhr
... also ehrlich - soviel Zeit sollte doch schon sein, das Musterformular der Realität anzupassen und die richtigen Worte einzufügen.
02.11.2011 um 13:57 Uhr
... oder den Beschluß oder die Unterschrift so lange hinauszuzögern bis der Vorsitzende mit an Bord ist...
Am Ende ist irellevant was unter der Zeile steht in der der unterschriftsberechtigte des BR unterschreibt, da allein die Unterschrift zählt, der Platzhalter aber nur für den Fall der Unleserlichkeit der Unterschrift die Person benennt. Das ist im Falle des BR aber irrellevant. Insofern wäre es am Einfachsten wenn da einfach nur "Betriebsrat" stehen würde.
Aber auf keinen Fall wird "i.A." oder "i.V." unterschrieben!
Formell entspricht zwar i.A. der Rechtsstellung des Vorsitzenden des BR, wird aber weggelassen da dies Kraft Gesetz so ist. Es kennzeichnet aber auf keinen Fall die "Vertretung" des Vorsitzenden durch den stellv. BRV, da dieser nicht im Auftrag des BRV unterschreibt.
i.V. (Vollmacht) hingegen ist vollkommen falsch, da es bedeutet das der Unterzeichnende allein verantwortlich zeichnet. In diesem Sinne müssten Geschäftsführer i.V. unterzeichnen, aber das wird ebenfalls weggelassen, da dies ebenfalls Kraft Rechtsstellung so ist. Prokuristen hingegen denen die Vollmacht explizit erteilt wurde müssen i.V. unterschreiben.
02.11.2011 um 14:55 Uhr
@rkoch: Nicht ganz. Einem Prokuristen wurde Prokura erteilt. Das ist was anderes als eine Handelsvollmacht. Wird in §49 bzw. §54 HGB entsprechend beschrieben. Nach §51 bzw. §57 HGB sind sowohl Prokurist als auch Handlungsbevollmächtigter verpflichtet, mit einem entsprechenden, aber wohl unterschiedenen(!) Zusatz zu unterschreiben. "In Vollmacht" (i.V.) unterschreibt deshalb der Handlungsbevollmächtigte, während ein Prokurist seine Unterschrift "per Prokura" (ppa.) leistet. Der Inhaber bzw. bei juristischen Personen der Geschäftsführer unterzeichnet ohne Namenszusatz. Diese Personen sind auch entsprechend im Handelsregister nachzulesen. Und alle anderen dürfen nur dann unterschreiben, wenn sie dazu besonders beauftragt sind. Ohne Namenszusatz dürfen sie nicht, ppa. und i.V. entfällt ebenfalls. Folglich hat sich dort "im Auftrag" (i.A.) eingebürgert...
Und warum jetzt der BR ohne ZUsatz unterschreibt, erklär ich jetzt nicht :-)
02.11.2011 um 15:21 Uhr
"In Vollmacht" (i.V.) unterschreibt deshalb der Handlungsbevollmächtigte
Jupp, da hab ich in der Eile beide durcheinandergeworfen.... den ppa. hab ich kurzerhand unter den Tisch fallen lassen....
02.11.2011 um 16:32 Uhr
Guten Tag, vielen Dank für die Hilfe !!! Ich habe das "i.A." weggelassen und ansonsten den Namen leserlich durchgestrichen und handschriftl. geändert; ebenso "BRV" leserlich durchgestrichen und "stellv. BR- Vorsitzende" handschrifl. ergänzt !
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