Müssen Neuwahlen statt finden???
Hallo,
Bei uns im BR ist nun die Vorsitzende aus privaten Gründen aus dem BR ausgestiegen, und ein weiterer geht jetzt dann in Vaterschaft. Kurz gesagt: Trotz einer Nachrückerin, sind wir nun mindestens einer zu wenig. Jetzt meine Frage: Müssen wir Neuwahlen veranlassen, oder dürfen wir auch die nächsten 2 Jahre zu viert agieren; vorrausgesetzt natürlich, dass wir das wollen und der AG dem zustimmt.
Community-Antworten (3)
31.10.2011 um 22:55 Uhr
Das hat mit wollen oder dem AG nix zu tun. Besonders dem AG, was sollte der denn dabei zuzustimmen haben?
In Elternzeit zählt der als verhindert, aber noch Mitglied. Wenn ich mich da jetzt nicht völlig irre müßt ihr zu viert weitermachen. Wenn dem Vater nicht doch noch einfällt weiterzumachen.
31.10.2011 um 23:32 Uhr
Genau genommen müsst ihr das BRM in Elternzeit sogar EINLADEN! Elternzeit ist per se noch nicht einmal ein Verhinderungsgrund. Erst wenn die Teilnahme derart außergewöhnliche Umstände machen würde das dem BRM die Teilnahme unzumutbar ist, ist es per se verhindert. Aber das wiederum muss man nicht so ernst nehmen. Es reicht wenn das BRM sich einfach für verhindert erklärt. Es kann aber jederzeit BR-Arbeit machen und an Sitzungen teilnehmen wenn es das möchte.
Nur BRM die ihr Amt explizit niederlegen oder vom ArbG vom Amt ausgeschlossen wurden sind nicht mehr im BR und deren Fehlen würde ggf. zu Neuwahlen führen.
31.10.2011 um 23:54 Uhr
Ich bedanke mich für die schnelle und kompetente Antwort. Beruhigt mich, dass wir da noch 2 Jahre Zeit haben. Haben nämlich durch die bevorstehenden Veränderungen erst einmal auch so genug zu tun. Vielen Dank
Verwandte Themen
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Probleme mit BR Neuwahlen - Ist es rechtens wenn ein BR Neuwahlen blockiert?
ÄlterGuten Tag Ich arbeite seit Jahren in einem Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitern. Bestehender Betriebsrat wurde vor 5 Jahren gewählt. Der Belegschaft wird nun schon 1 Jahr versprochen Neuwahl
Vorgezogene Wahlen - Wer leitet Neuwahlen ein ?
ÄlterDanke erstmal für eure Antworten. Habe heute mal beim Durchstudieren des Betriebsverf.gesetzes den § 13 gelesen und dabei entdeckt, das wir schon längst hätten Neuwahlen haben müssen, da wir nach
Neuwahlen Begriff unverzüglich einleiten
ÄlterHallo, es werden bei uns Neuwahlen eingeleitet werden. Grund der BR ist nachdem alle Ersatzmitgl eingerückt sind unter der Ursprüngliche Zahl von 9 gesunken. Wahlvorstand wurde unverzüglich bestellt
Neuwahlen nötig wegen Unterschreitung der Mindestanzahl von BR-Mitgliedern?
ÄlterUnser BR besteht aus 7 Mitgliedern. Reguläre Neuwahlen würden im Mai 2014 stattfinden. Nun ist ein Beschäftigter weggezogen und es sind keine Nachrücker mehr da. Der BR blockt derzeit Neuwahlen ab u