Erstellt am 31.10.2011 um 21:55 Uhr von poiuz
Das hat mit wollen oder dem AG nix zu tun. Besonders dem AG, was sollte der denn dabei zuzustimmen haben?
In Elternzeit zählt der als verhindert, aber noch Mitglied. Wenn ich mich da jetzt nicht völlig irre _müßt_ ihr zu viert weitermachen. Wenn dem Vater nicht doch noch einfällt weiterzumachen.
Erstellt am 31.10.2011 um 22:32 Uhr von rkoch
Genau genommen müsst ihr das BRM in Elternzeit sogar EINLADEN! Elternzeit ist per se noch nicht einmal ein Verhinderungsgrund. Erst wenn die Teilnahme derart außergewöhnliche Umstände machen würde das dem BRM die Teilnahme unzumutbar ist, ist es per se verhindert. Aber das wiederum muss man nicht so ernst nehmen. Es reicht wenn das BRM sich einfach für verhindert erklärt. Es kann aber jederzeit BR-Arbeit machen und an Sitzungen teilnehmen wenn es das möchte.
Nur BRM die ihr Amt explizit niederlegen oder vom ArbG vom Amt ausgeschlossen wurden sind nicht mehr im BR und deren Fehlen würde ggf. zu Neuwahlen führen.
Erstellt am 31.10.2011 um 22:54 Uhr von chefkoch
Ich bedanke mich für die schnelle und kompetente Antwort. Beruhigt mich, dass wir da noch 2 Jahre Zeit haben. Haben nämlich durch die bevorstehenden Veränderungen erst einmal auch so genug zu tun. Vielen Dank