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Müssen Neuwahlen statt finden???

C
Chefkoch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Bei uns im BR ist nun die Vorsitzende aus privaten Gründen aus dem BR ausgestiegen, und ein weiterer geht jetzt dann in Vaterschaft. Kurz gesagt: Trotz einer Nachrückerin, sind wir nun mindestens einer zu wenig. Jetzt meine Frage: Müssen wir Neuwahlen veranlassen, oder dürfen wir auch die nächsten 2 Jahre zu viert agieren; vorrausgesetzt natürlich, dass wir das wollen und der AG dem zustimmt.

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Community-Antworten (3)

P
poiuz

31.10.2011 um 22:55 Uhr

Das hat mit wollen oder dem AG nix zu tun. Besonders dem AG, was sollte der denn dabei zuzustimmen haben?

In Elternzeit zählt der als verhindert, aber noch Mitglied. Wenn ich mich da jetzt nicht völlig irre müßt ihr zu viert weitermachen. Wenn dem Vater nicht doch noch einfällt weiterzumachen.

R
rkoch

31.10.2011 um 23:32 Uhr

Genau genommen müsst ihr das BRM in Elternzeit sogar EINLADEN! Elternzeit ist per se noch nicht einmal ein Verhinderungsgrund. Erst wenn die Teilnahme derart außergewöhnliche Umstände machen würde das dem BRM die Teilnahme unzumutbar ist, ist es per se verhindert. Aber das wiederum muss man nicht so ernst nehmen. Es reicht wenn das BRM sich einfach für verhindert erklärt. Es kann aber jederzeit BR-Arbeit machen und an Sitzungen teilnehmen wenn es das möchte.

Nur BRM die ihr Amt explizit niederlegen oder vom ArbG vom Amt ausgeschlossen wurden sind nicht mehr im BR und deren Fehlen würde ggf. zu Neuwahlen führen.

C
chefkoch

31.10.2011 um 23:54 Uhr

Ich bedanke mich für die schnelle und kompetente Antwort. Beruhigt mich, dass wir da noch 2 Jahre Zeit haben. Haben nämlich durch die bevorstehenden Veränderungen erst einmal auch so genug zu tun. Vielen Dank

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