Abmelden um eine Mail zu lesen
Wiri haben im Moment mehrere Gerichtsverfahren mit unserem Arbeitgeber laufen. Daraufhin versucht er uns zu schikanieren. Ein BR Mitglied hat nur einen Jour Fixe Termin angenommen, stand ansonsten für Anrufe zur Verfügung - wir arbeiten im Kundendienst -, daraufhin wurde gerügt, dass wir das nicht vom Arbeitsplatz aus machen dürfen und wir uns deshalb zu BR Arbeit abmelden müssen. Was sagt Ihr dazu?
Community-Antworten (3)
09.03.2022 um 11:25 Uhr
Abmelden und gut ist!
09.03.2022 um 12:07 Uhr
Es ist allerdings schwierig, wenn man angerufen wird, sich vorher beim Arbeitgeber abzumelden.
Natürlich könnte man feste Sprechzeiten einrichten, um den Kolleg:innen die Möglichkeit zu geben, sich an den Betriebsrat zu wenden ohne die Arbeitabläufe zu beeinträchtigen. Andererseits hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich jederzeit an den Betriebsrat zu wenden. Dann KANN man nur im Nachhinein melden, dass man BR-Arbeit erledigt hat.
Nachtrag: nach dem Absenden gelesen, dass es sich nicht um einen Anruf, sondern eine E-Mail gehandelt hat. Dann hat moreno alles Wesentliche gesagt.
09.03.2022 um 14:30 Uhr
„Eine Pflicht des Betriebsratsmitgliedes, sich beim Arbeitgeber für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben abzumelden, entfällt, wenn die Betriebsratsarbeiten so erbracht werden können, dass eine Umorganisation der laufenden Arbeit nicht erforderlich ist.
Ob das bei dem genannten Fall zutrifft, können wir nicht (abschließend) beurteilen. Ich tendiere aber eher zu "Ja". Das der AG hier ggf. jeden möglichen "Mist" rügt, sollte Euch nicht verwundern und ihr solltet Euch davon nicht einschüchtern lassen.
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