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Versetzung eines BRM bei Abteilungsschließung

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rtjum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgender Fall:

eine Abtlg mit 5 Mann wird geschlossen, Arbeitszeit täglich 7.00 bis 15.30 Uhr, Schließung ist unternehmerische Entscheidung da Abtlg kein Geld verdient. Der Abtlg-leiter bekommt eine andere Abtlg da der dortige AL gekündigt hat. Drei Kollegen werden in eine andere Abtlg versetzt und machen dort genau die Arbeit, die sie auch bisher gemacht haben, das paßt auch in die andere Abtlg. Der fünfte, ein BRM, bekommt eine andere Arbeit angeboten täglich von 10.30 bis 19.00 Uhr, er war der letzte der in die Abtlg gekommen ist, seitens seiner Vorbildung ist er auch der einzige aus der Abtlg der in Lage ist den ihm angebotenen Job zu machen. In einem Gespräch mit der Personalleitung kommt seitens der PL folgende Aussage:

-Wir haben keinen anderen Job für Sie, wenn Sie dies nicht machen wollen, dann müßen wir eine Stelle für Sie freikündigen, dann müßen wir Sie allerdings runtergruppieren und auch die übertariflichen Zulagen bekommen Sie dann nicht mehr-

Das BRM möchte diesen Job nicht machen käme aber aufgrund seiner finanziellen Situation nicht mit der anderen Eintarifierung klar. Für ihn ist eigentlich wichtiger, dass das Familienleben (mehrere kleine Kinder) erhalten bleibt was bei den neuen AZ nicht mehr so wäre, die Zeit, die er momentan mit seinen Kindern verbringt ist ihm total wichtig. Unser BRV war bei dem Gespräch mit der PL dabei. Was haltet ihr davon?

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Community-Antworten (7)

K
Kurzarbeiter

31.10.2011 um 10:21 Uhr

..Das BRM möchte diesen Job nicht machen ,,,Für ihn ist eigentlich wichtiger, dass das Familienleben (mehrere kleine Kinder) erhalten bleibt was bei den neuen AZ nicht mehr so wäre, die Zeit, die er momentan mit seinen Kindern verbringt ist ihm total wichtig.

Aber andere AN, also die welche er als BR vertreten sollte sollten/müssten dann ggf. damit klar kommen!! Ist das so gedacht??? Also, ich bin BRM und schaue auf meinen Vorteil, dann lieber die Nachteile bei den anderen AN!!

P
Peanuts

31.10.2011 um 10:23 Uhr

Jeder muss seine Prioritäten setzen. Die Arbeitszeit "7.00 bis 15.30 Uhr" ist sicherlich nicht Bestandteil seines AV.

Die Alternative: Die Angebote nicht annehmen, mit einer ALG-Sperre rechnen und dafür viel Zeit für die Kinder haben ...

C
charlot

31.10.2011 um 10:28 Uhr

wo ist hier das Problem, außer bei eigenen ICH (nicht) andere JA. Denn in der Mandatsausübung bist Du ja nicht gehindert. Auch weil es ggf. den § 37 (3) BetrVG gibt.

L
Lernender

31.10.2011 um 11:07 Uhr

Ist er alleinerziehend? Habt ihr schon geprüft ob es Alternativen gibt, die der AG nicht genannt habt?

G
gironimo

31.10.2011 um 12:02 Uhr

Ich würde auch lieber auf eine gütliche Einigung setzen. Warum die spätere Arbeitszeit? Ist die den notwenig? Da könnte der BR doch seine Mitbestimmung ins Spiel bringen. Außerdem ist es ja auch Aufgabe des BR , die Förderung von Familie und Beruf zu unterstützen.

Ansonsten wäre ja eine Versetzung / oder Änderungskündigung (sofern überhaupt denkbar) nur über den § 103 BetrVG denkbar, wenn der Kollege nicht will. Und da gäbe es für den BR doch auch einen guten Grund der Versetzung nicht zuzustimmen. Dann könnte das Gericht das Problem lösen.

P
Peanuts

31.10.2011 um 12:18 Uhr

"Ansonsten wäre ja eine Versetzung ... nur über den § 103 BetrVG denkbar, ..."

Unsinn. Von einem Verlust des BR-Amtes ist überhaupt keine Rede ...

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rtjum

31.10.2011 um 20:48 Uhr

Danke für eure Meinungen, der Großteil unseres BR sieht das ähnlich, aber eine Meinung von aussen ist immer mal gut.

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