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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wählbarkeit bei unwiderruflicher Freistellung

S
sebarudo
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, soviel ich weiß, verliert ein unwiderruflich freigestellter Mitarbeiter sein Wahlrecht. Wie sieht es mit der Wählbarkeit aus? Ist diese noch gegeben?

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Community-Antworten (2)

G
ganther

09.03.2022 um 09:12 Uhr

R
rtjum

09.03.2022 um 09:15 Uhr

wurde vor ein paar TAgen schonmal ein Link zu geteilt:

https://openjur.de/u/2320069.html

da hat das LAG Hessen wohl so einen Fall entschieden und man ist noch wählbar.

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