Mitarbeiter bekommt eine Kündigung am 30.06. zugestellt zun 01.07.

Der Mitarbeiter hat noch 11 Tage Urlaubsanspruch für das Jahr. Davon hat er im August 10 Tage genommen. (seit Jahresbeginn genehmigt, Urlaub gebucht).

Nun enthält das Kündigungsschreiben folgenden Satz:

Wir stellen Sie hiermit in der Zeit vom 01.07.2018 bis zum 10.07.2018 unwiderruflich unter Anrechnung auf offene Urlaubs- und Resturlaubsansprüche von der Arbeit frei. In der Zeit vom 11.07. bis zum 31.10. stellen wir Sie widerruflich frei;

Es ist zu erwarten, dass die Kündigung unwirksam ist. Aber bis das entscheiden ist, ist der Zeitraum 01.07. bis 10.07. vorbei. Wenn der Mitarbeiter dann weiter beschäftigt wird, hat der Mitarbeiter dann seinen Urlaubsanspruch für das Jahr verloren?

Wenn ja, kann der Mitarbeiter das eventuell verbinden, indem er trotz Freistellung einfach am 01.07. bei der Arbeit auftaucht? Er sollte zwar nicht die Pflicht, aber doch das Recht auf Arbeit haben.