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Beschwerden & Betriebsvereinbarungen

L
Lottii
Nov 2016 bearbeitet

Vielen Dank erstmal für die Hilfen in letzter Zeit. Manchmal fehlt nur ein Denkanstoss :) Nun habe ich 2 Fragen und bitte um euren Sachverstand.

  1. Ein Bereichsleiter hegt Kritik über unsere Betriebsvereinbarung und meint die Gruppenleiter dazu bewegen zu wollen, sich darüber zu beschweren um deren Inhalte zu ändern. Ich finde es trägt nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu. Was kann ich tun, dass gegenüberden Mitarbeitern eine Kampange gegen eine beidseitige Betriebsvereinbarung läüft. Soll doch der Arbeitgeber diese kündigen :)
  2. Es gab Bescherden von Mitarbeitern. Unsere Betriebsrat befasst sich mit diesen, um festzustellen, ob diese berechtigt sind. Dazu hören wir auch die Mitarbeiter. Der Bereichsleiter hat uns verboten, mit den in der Beschwerde beteiligten Personen zu reden, nicht aber mit den Beschwerenden. Gleichzeitig macht der Bereichsleiter Druck gegen diese, soweit dass diese Angst haben müssen, Ihren Job zu verlieren. Frage, wie kann ich den Mitarbeiter schützen und wie kann ich mir ein kleres Bild machen, wenn ich nicht mit allen Beteitigten reden kann ? Darf der Arbeitgeber mir das verbieten ?

Bin gespannt auf Eure Anworten. lg Lotteifässler

98805

Community-Antworten (5)

K
Kölner

28.10.2011 um 11:20 Uhr

@Lottii zu 1. Ich würde einen Aushang machen und den BL nicht aus der Kritik rausnehmen.

G
gironimo

28.10.2011 um 12:03 Uhr

Ich würde den Bereichsleiter direkt ansprechen und ihm deutlich machen, dass der BR sein Verhalten als Behinderung der BR-arbeit ansieht und der BR bereit ist zur Wahrung seiner Interessen auch alle Rechtsmittel einzusetzen.

Natürlich müßt Ihr das Verhalten des Bereichsleiters auch mit dem AG besprechen und auf Abhilfe drängen.

Je nach Ausgang der Gespräche kommt dann auch eine schonungslose betriebliche Öffentlichkeitsarbeit in Betracht.

Der BR sollte tatsächlich Rechtsmittel in Betracht ziehen. Zu Bedenken wäre da natürlich das Problem der Darlegung vor dem Gericht. Zeugen können sich plötzlich nicht mehr erinnern und so weiter. Also belegbare Fakten sammeln.

L
Lernender

28.10.2011 um 12:29 Uhr

Nur Mut,

redet mit den Betroffenen und lasst euch von eiknem Bereichleiter nicht vorschreiben wie ein BR zu arbeiten hat. Wendet euch wie gironimo schon sagt an den Arbeitgeber und beschwert euch über den Bereichleiter, ( am besten schriftlich) fordert den Arbeitgeber auf für eine Unterlassung zu sorgen.

Z
zdophers

28.10.2011 um 14:42 Uhr

Es ist auch immer gut die Mitarbeiter auf den §84 BetrVG hinzuweisen. Und bei Inanspruchnahme des 84er immer den BR mit ins Boot holen, damit Verstöße unabhängig geprüft werden können.

Ansonsten haben die Vorforisten recht: AG hat für Unterlassung zu sorgen.

G
ganther

28.10.2011 um 17:02 Uhr

Zu Ziffer1

m.E. muss ein BR aber auch Kritik vertragen können. MA (und auch der BL ist doch MA und damit euer Wähler) dürfen sich auch an einer BV stören und dies zum Ausdruck bringen. Das finde ich sehr dünnhäutig von Euch!

zu Ziffer 2

hier würde ich wirklich schießen. Das geht nicht und der BR kann die Möglichkeiten des Beschwerdeverfahrens nutzen. Das wird auch dem AG nicht schmecken

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