Hallo Sach- und Fachkundige im Form!
Wir haben ein 7er Gremium mit einer Problemstellung wegen besuchten Seminaren von Ersatzmitglieder. Wie die Rechtlage aussieht hinsichtlich Schulungsanspruch etc., das weiß ich, scheinbar haben wir die Möglichkeiten der Seminare etwas zu weit ausgedehnt.

Unser Arbeitgeber möchte nun wissen, wieviel Sitzungen (in der laufenden Amtsperiode) wir im Gremium abgehalten hatten und wann die betreffenden Ersatzmitglieder dabei anwesend waren.
Wir konnten bisher unsere Sitzungen recht frei und ohne großes Abmelden abhalten. Die Frage 1:
Darf der Arbeitgeber diese Information von uns abfordern?
Gibt es einen Beschluss oder Urteil, wo dies schon einmal gegenständlich war?

Die beiden Ersatzmitglieder sind auch im Wirtschaftsausschuss, und hatten die Seminare u.a. auch Grundlagen Arbeitsrecht Teil 1,2 und 3 sowie BetrVG Teil 1 und 2 und WA-Schulungen besucht.
Frage 2:
Konnten die Ersatzmitglieder überhaupt auf die Seminare Arbeitrecht und BetrVG angemeldet werden?

Gibt es anhand von Urteilen ensprechende Informationen?
Was kann unser Arbeitgeber unternehmen um an diese Informationen gelangen?

Bitte keine pauschalen Antworten, vielen Dank!