Erstellt am 11.01.2008 um 14:48 Uhr von Petrus
Was eine Versetzung ist (und damit der Mitbestimmung nach § 99 unterliegt), ist im § 95(3) BetrVG definiert. Da die Arbeitsaufgaben auf der Pflegestation völlig anders sind als die in der Wachstation, liegt wohl eine "erhebliche Änderung der Umstände (vor), unter denen die Arbeit zu leisten ist."
Eine Änderungs_kündigung_ ist es definitiv nicht, da hier keine Kündigung ausgesprochen wurde. Es könnte aber durchaus ein Änderungs_vertrag_ zu ArbVertr angezeigt sein.
Erstellt am 11.01.2008 um 15:19 Uhr von waschbär
betriebsrat,
natürlich ist es eine versetzung in sinne der BertVG.
Beispiele für Versetzung, nicht abschließend:
der Arbeitnehmer erhält eine völlig neue Aufgabe, bzw. neuen Tätigkeitsbereich,
"kommissarische" Versetzung,
beim Entzug oder Übertragung von wesentlichen Teilfunktionen, die das Tätigkeitsbild wesentlich verändern, 20 % und mehr,
Stellentausch mit Veränderung der Aufgaben.
Erstellt am 11.01.2008 um 16:26 Uhr von Kölner
@betriebsrat
Ich würde auch von einer Versetzung ausgehen. Ob allerdings der BR daran etwas ändert ist mehr als zu bezweifeln, weil der AV das ohne weiteres hergibt!