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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung / Änderungskündigung

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin soll ab 01.02.2008 von der Wachstation auf eine Pflegestation versetzt werden. Laut dem Arbeitgeber handelt es sich hierbei nicht um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung gem. § 99 BetrVG, da sie ihre Eingruppierung (KR VI) behält. Im Arbeitsvertrag der Mitarbeiterin steht: "Die Arbeitnehmerin wird als Krankenschwester/Wachzimmer beschäftigt. Die Übertragung zumutbarer Aufgaben, auch an einem anderen Arbeitsplatz, bleibt vorbehalten". Wir haben die Auffassung vertreten, dass es sich um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung und um eine Änderungskündigung handelt.

Wir bitten euch um eine Stellungnahme.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

11.01.2008 um 15:48 Uhr

Was eine Versetzung ist (und damit der Mitbestimmung nach § 99 unterliegt), ist im § 95(3) BetrVG definiert. Da die Arbeitsaufgaben auf der Pflegestation völlig anders sind als die in der Wachstation, liegt wohl eine "erhebliche Änderung der Umstände (vor), unter denen die Arbeit zu leisten ist." Eine Änderungs_kündigung_ ist es definitiv nicht, da hier keine Kündigung ausgesprochen wurde. Es könnte aber durchaus ein Änderungs_vertrag_ zu ArbVertr angezeigt sein.

W
Waschbär

11.01.2008 um 16:19 Uhr

betriebsrat, natürlich ist es eine versetzung in sinne der BertVG. Beispiele für Versetzung, nicht abschließend:

der Arbeitnehmer erhält eine völlig neue Aufgabe, bzw. neuen Tätigkeitsbereich, "kommissarische" Versetzung, beim Entzug oder Übertragung von wesentlichen Teilfunktionen, die das Tätigkeitsbild wesentlich verändern, 20 % und mehr, Stellentausch mit Veränderung der Aufgaben.

K
Kölner

11.01.2008 um 17:26 Uhr

@betriebsrat Ich würde auch von einer Versetzung ausgehen. Ob allerdings der BR daran etwas ändert ist mehr als zu bezweifeln, weil der AV das ohne weiteres hergibt!

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