Hallo!
Da unser Betriebsrat in den letzten Jahren eher im Verborgenen gearbeitet hat und dies von den Mitarbeitern zu Recht kritisiert wurde, wollen wir nun mehr Präsenz zeigen. Wir möchten dies gern in Form von Besuchen in den Zweigstellen und Abteilungen beginnen, bei denen wir uns einfach mal ein Bild von der Stimmung im Betrieb machen möchten, uns vorstellen wollen und die Kollegen informieren, was der Betriebsrat eigentlich bei uns bzw grundsätzlich alles macht. Dies nimmt logischerweise einige Zeit in Anspruch. Wir sind natürlich nicht mit dem ganzen Betriebsrat unterwegs, sondern nur zwei von uns. Und jetzt meine Frage dazu: Gehört so eine "Rundfahrt" zu den vom Gesetz abgedeckten Tätigkeiten? Lt. Betriebsverfassungsgesetz sind die Betriebsräte für ihre Tätigkeit freizustellen. Allerdings hab ich bei etlichen Auflistungen, die die zulässigen Tätigkeiten beschreiben, nichts gefunden, was auf uns passt. Könnt ihr mir weiterhelfen?