W.A.F. LogoSeminare

Werktägliche Arbeitszeit

E
Eckebembel
Jan 2018 bearbeitet

Tach, Im Arbeitszeitgesetz stet etwas das die Werktäglichearbeit 8 Stunden nicht über schreiten darf. Jetzt meine Frage zählt der Samstag dazu ? Reden wir quasi von ein 48 stundenwoche? Gruß Eckebembel

91202

Community-Antworten (2)

R
rolfo

27.10.2011 um 11:33 Uhr

Nach dem Arbeitszeitgesetz ja, können sogar bis 60 Stunden sein, wenn innerhalb von 6 Monaten Ausgleich erfolgt und damit der Durchschnitt 48 Stunden beträgt. Hat aber nichts damit zu tun mit der tariflich vereinbarten Arbeitszeit.

P
Peanuts

27.10.2011 um 11:54 Uhr

"Jetzt meine Frage zählt der Samstag dazu ? Reden wir quasi von ein 48 stundenwoche? "

2x JA

Ihre Antwort