Werktägliche Arbeitszeit
Tach, Im Arbeitszeitgesetz stet etwas das die Werktäglichearbeit 8 Stunden nicht über schreiten darf. Jetzt meine Frage zählt der Samstag dazu ? Reden wir quasi von ein 48 stundenwoche? Gruß Eckebembel
Community-Antworten (2)
27.10.2011 um 11:33 Uhr
Nach dem Arbeitszeitgesetz ja, können sogar bis 60 Stunden sein, wenn innerhalb von 6 Monaten Ausgleich erfolgt und damit der Durchschnitt 48 Stunden beträgt. Hat aber nichts damit zu tun mit der tariflich vereinbarten Arbeitszeit.
27.10.2011 um 11:54 Uhr
"Jetzt meine Frage zählt der Samstag dazu ? Reden wir quasi von ein 48 stundenwoche? "
2x JA
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