Überstunden bei einem Projekt auch ohne BR
Hallo,
ich habe eine Frage zur Überstunden Regelung. Wir haben im Betrieb einen Vorgesetzten, der ungern mit dem BR zusammen arbeiten möchte. Dies gilt auch bei Überstunden.
Ich weiß, das wir bei Überstunden immer zustimmen müssen, aber wie sieht es mit projektbezogenen Überstunden aus?
Er sagt nämlich, dass das dann ohne die Zustimmung des BR möglich sei und bezieht sich dabei auf §§99,100. Stimmt das?
mit freundlichen Grüßen Jens Laskowski
Community-Antworten (8)
27.10.2011 um 11:36 Uhr
hallo Lasse,
nach § 87/3 seid ihr in der Mitbestimmung. Fragt doch euren Arbeitgeber, denn der ist euer Ansprechpartner was mit § 99 oder § 100 gemeint ist. Ich sehe hier keinen Zusammenhang.
27.10.2011 um 11:41 Uhr
Den Zusammenhang sehe wie @Lernender auch niciht. Diese §§ regeln personelle Einzelmassnahmen und deren Mitbestimmung.
Überstunden sind Überstunden, egal ob Projekt-, Mitarbeiter- oder Unternehmensbezogen.
27.10.2011 um 11:46 Uhr
Das BetrVG nimmt keine Rücksicht auf die Empfindsamkeiten einzelner Vorgesetzter. Er muss sich - wie alle anderen im Betrieb - an das Gesetz halten.
Wenn er die Gesetze nicht verstanden hat (§§ 99 und 100 ist natürlich Nonsens), soll er sich einer Schulung unterziehen.
Lernender hat ja schon den § 87 BetrVG genannt.
Wenn sich die Haltung des Vorgesetzten gegenüber dem BR nicht ändert, würde ich diesen Punkt einmal mit dem AG besprechen. Ein Vorgestzter muss nicht nur seine Rechte sondern auch seine Pflichten kennen.
27.10.2011 um 11:52 Uhr
@gironimo ...und dann als BR auch noch die §§ 96-98 BetrVG nutzen und BTW für diesen Vorgesetzten beim AG eine FB beantragen. Im Zweifel muss er daran zwar nicht zwingend teilnehmen, das macht aber unheimlichen Wirbel. ;-)
27.10.2011 um 11:57 Uhr
@alle Danke für die Info. Aber wie sieht es mit Notfällen aus. Wir sind im Produktionsgewerbe und und die vorgesetzten kommen dann immer mit der Ausrede es sei ein Notfall und deswegen müssen Überstunden gemacht werden. Und bei Notfällen wäre keine Zeit den BR zu fragen und die Zustimmung zu holen.
Kann mir jemand sagen, was als Notfall gilt, weil darüber habe ich nichts gefunden.
mfg lasse
27.10.2011 um 12:02 Uhr
@lasse Nötfälle können sein: Explosionen, Überschwemmungen, Gefahr für Leib und Leben Dritter bei Nichtabsicherung von Ladung, existentieller Schaden.
Der Gesetzgeber, resp. die Urteilslage geht in diesem Sinne nur von Extremen aus.
27.10.2011 um 12:11 Uhr
@Kölner Das ist gut zu wissen. Dann kommt jetzt wohl erstmal ein haufen unangenehmer Arbeit auf uns zu.
mfg lasse
27.10.2011 um 12:15 Uhr
@lasse Spass ist aber doch gesetzlich garantiert: § 133 BetrVG - Betriebsräte sind dazu angehalten wegen und aufgrund ihrer Arbeit tagtäglich wenigstens einmal über sich selbst und zweimal über den Arbeitgeber laut zu lachen. Es gelten im übrigen dabei die Bestimmungen des § 79 BetrVG!
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