Erstellt am 18.10.2017 um 11:18 Uhr von Pjöööng
Rechtsberatung können, dürfen, sollten nur entsprechend qualifizierte Personen leisten.
Von mir ein paar allgemeine Überlegungen zu dem Thema.
Unbefristete Arbeitsverträge können grundsätzlich jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen / vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern ein Betriebsrat besteht ist dieser vorher anzuhören. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen. In die Sozialauswahl sind regelmäßig alle Arbeitsplätze einzubeziehen auf die der Arbeitgeber per Direktionsrecht versetzen kann.
Das Direktionsrecht kann im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden, z.B. dadurch dass eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart wird. Ob eine Regelung im Arbeitsvertrag eine gemeinsame Festlegung oder eine (einseitige) Information ist, muss ggf. durch Auslegung entschieden werden.
Erstellt am 18.10.2017 um 12:18 Uhr von Ernsthaft
@azraela
Eine Tasse an sich, sagt noch nichts über ihren Inhalt aus. Ein Projekt ohne nähere Benennung des Inhalts, ist auch nur eine leere Worthülse.
Wie @Pjöööng schon andeutet, können betriebliche Ablaufs- oder Auftragsänderungen auch zu einer dann betrieblich bedingten Personalreduzierung führen.
Unbefristete Beschäftigung an ein Projekt auszurichten, macht auch keinen Sinn. Als Sachgrund für eine befristete Beschäftigung mit genau definierten Angaben, schon eher.
Wenn der Auftrag sich dem Ende nähert und betriebliche Reaktionen voraussichtlich oder Akut werden, greift das von @Pjöööng hierzu geschilderte.
„Welche sonstigen Nachteile kann die Bezeichnung im Vertrag haben?“
Wenn es nicht näher definiert ist und somit nur eine leere Worthülse darstellt, für den AN keine.
Auch für den AG ändert es nichts an einem bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Ändern sich im AV festgelegte Tätigkeiten und Orte für den AN, muss der AG Alternativen anbieten.
Das kann einvernehmlich oder durch Änderungskündigung geschehen.
Erst wenn dieses erschöpft ist und keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, kommt eine betrieblich bedingte Kündigung mit all seinen Folgen überhaupt erst in Betracht.