In einem unbefristeten Vertrag steht: Arbeitsort/Projekt: "Tätigkeit XY in XY".
Es handelt sich um einen kommunalen Auftrag an unsere Firma. (Klassisches Outsourcing) Das Ende des Auftrages ist derzeit nicht festgelegt, somit handelt es sich in meinen Augen nicht um ein Projekt, sondern um unternehmerisches Risiko den Beschäftigten in der Firma auch über ein mögliches Ende des Auftrages hinaus weiter innerhalb des Betriebes zu beschäftigen.
Das Wort Projekt ist in diesem Zusammenhang auch im gesamten Vertrag nicht weiter erläutert.
Die Frage ist nun, welche Konsequenz kann es haben, wenn der Auftrag beendet würde. Könnte der Arbeitgeber sich hier explizit auf das Wort "Projekt" beziehen und dementsprechend fristgerecht kündigen. Welche sonstigen Nachteile kann die Bezeichnung im Vertrag haben? Ich soll als Betriebsrat beraten.
Vielen Dank für Eure Ideen dazu.