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Fristberechnung

N
neuesMitglied
Jan 2018 bearbeitet

Wenn man Freitag vormittag eine frisstlose Kündigung erhält, bis wann hat der BR Zeit zu widersprechen. Also wann laufen die drei Tage ab Montag oder Dienstag vormittag?

1.18606

Community-Antworten (6)

K
Kölner

24.10.2011 um 23:41 Uhr

@neuesmitglied Wenn der Montag kein Feiertag ist, dann Montag. Aber...einer fristlosen Kündigung kann nicht wirksam widersprochen werden.

N
neskia

24.10.2011 um 23:41 Uhr

von Samstag bis Fristende Montag 24:00 Uhr

N
neuesMitglied

25.10.2011 um 09:16 Uhr

Danke für die Hilfe. Es ist also so wie ich vermutet habe.

L
Lernender

25.10.2011 um 09:31 Uhr

@Kölner Ich zitiere den Fitting zu § 102 BetrVG. Erläuterungen.

Obwohl in Abs. 3 nicht vorgesehen, kann der BR auch einer außerordentlichen Kündigung widersprechen, da der Wiederspruch eine qualifizierte Art von Bedenken ist; allerdings bewirkt er grundsätzlich (Ausnahme Rn 105) nicht die Rechtsfolge des Abs. 5

G
gironimo

25.10.2011 um 11:32 Uhr

.... und immer darauf achten, ob der AG nicht auch noch "hilfsweise fristgerecht" kündigen will. Da müsst Ihr natürlich noch einen zweiten Widerspruch formulieren, den Ihr entweder gleichzeitig abgeben oder aber auch innerhalb der Wochenfrist nachreichen könnt

D
DrUmnadrochit

26.10.2011 um 00:21 Uhr

".... und immer darauf achten, ob der AG nicht auch noch "hilfsweise fristgerecht" kündigen will. Da müsst Ihr natürlich noch einen zweiten Widerspruch formulieren, den Ihr entweder gleichzeitig abgeben oder aber auch innerhalb der Wochenfrist nachreichen könnt"

Im Falle eines Widerspruches sollte der BR den Widerspruch zur hilfsweisen fristgerechten Kündigung in jedem Falle ankündigen und erst zum Fristablauf nachreichen!

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