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Fristberechnung im Anhörungsverfahren

B
BR-Mädel
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Wissende! Am vergangenen Mittwoch (12. April) beantragte der AG eine ordentliche Kündigung. Die Frist für unsere BR-Anhörung begann also am Donnerstag. Kann mir bitte jemand sagen, an welchem Tag unser Widerspruch dem AG zugehen muss? Ich bin ganz durcheinander wegen der ganzen Feiertage. Und zählen bei der 1-Wochen-Frist Sonnabende, Sonntage und Feiertage mit dazu? Ich habe zwar gelesen "JA", dann müsste unser Widerspruch am Donnerstag abgegeben werden. Oder ist der letzte Tag etwa der Freitag oder gar der Sonnabend, weil man die Feiertage überspringen muss? Für einen Hinweis auf ein Gesetz wäre ich ganz schön dankbar, das könnt Ihr glauben!! Vielen Dank schonmal BR-Mädel

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

17.04.2006 um 20:14 Uhr

BGB §§ 187 Abs. 1 und 188 Abs. 1 Eure Frist läuft demnach am Mittwoch gegen Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit ab.

RI
Ramses II

17.04.2006 um 20:57 Uhr

Kölner,

aber nur wenn die betriebsübliche Arbeitszeit um Mitternacht endet.

B
BR-Mädel

17.04.2006 um 21:14 Uhr

Lieber Kölner: Ich bin (fast) der Meinung, dass die Frist am Donnerstag abläuft, weil doch die Frist zur Anhörung erst am Donnerstag begann?!? Lieber Ramses II: Unsere betriebsübliche Arbeitszeit endet um 16 Uhr.

Werden denn die Feiertage bei der Fristberechnung mit eingerechnet? Verstehe ich das BGB so, dass es wurscht ist, ob innerhalb der Wochenfrist ein Feiertag/ Wochen-ende liegt? Muss ich das so verstehen, dass bei der FristBERECHNUNG Kalendertage maßgeblich sind, aber beim Frist-ENDE ein Werktag?

K
Kölner

17.04.2006 um 22:19 Uhr

@Ramses II Du hast "natürlich" recht! Mitternacht, Mitternacht, Mitternacht!

@BR-Mädel Mittwoch zählt nicht mit. Frist ist eine Woche: Also Do, Fr, Sa, So, Mo, Di, Mi. Feiertage interessieren nur, wenn das Ende der Frist auf einen selbigen fällt - Vgl.: § 193 BGB

B
BR-Mädel

17.04.2006 um 22:39 Uhr

Danke, Ihr beiden! Nun werde ich mich zufrieden aus dem Forum klicken und mich darauf freuen, dass ich endlich ohne Grübelei durchschlafen kann. Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe! Jipppiiieee!! BR-Mädel

K
Kölner

17.04.2006 um 22:55 Uhr

Gute Nacht, Mädel.

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