Fristberechnung z.B. bei Kündigungen - Welches Datum löst Frist für den BR aus?
Hi. Bin zum ersten Mal hier und schwer begeistert!!Mei... wie kann man sich hier austauschen! Hups...aber nun auch flink zu meiner Frage.
Der BR hat eine 7 Tagesfrist um sich zu äußern (ich weiss, bei Kündigungen sind es 3) Was ich jedoch nicht weiss: welches Datum löst den Beginn der Frist aus?? Plastisch dargestellt: Anschreiben an den BR datiert vom 5.7........ bei uns eingegangen am 8.7.
Sind die 7 Tage als Werktage zu zählen?
So das wars auch schon. Vielen Dank schon mal im Voraus und Weiterhin Gutes Gelingen. Schönes Wochenende! Daisy
Community-Antworten (3)
12.08.2005 um 17:10 Uhr
Es gilt der Tag, an dem der Empfang durch den BR Vorsitzenden bestätigt ist. Siehe auch BetrVG Dritter Abschnitt § 26 (3)
12.08.2005 um 17:31 Uhr
Vielen Dank Ju, aber so richtig deutlich steht es für mich nicht drin.
Schönes Wochenende
12.08.2005 um 21:34 Uhr
Hallo BGB § 187 Fristbeginn § 187 Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
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