Fristberechnung bei Kündigung
Guten Morgen zusammen... man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Infos:
Ausserordentliche Kündigung Anhörung an den BR am Freitag, Anhörungsfrist drei Tage. Samstag kein Regelarbeitstag
Frage:
Wann endet die Frist des BR?
Danke und einen schönen Tag noch :-)
Community-Antworten (3)
28.08.2007 um 11:25 Uhr
Am Montag.
28.08.2007 um 11:26 Uhr
@Wichtelmännchen § 187 ff BGB helfen. Fristende am Montag zum Ende der betriebsüblichen AZ (laut BAG ginge zwar theoretisch auch 23.59 h, aber will da schon etwas provozieren?)...
28.08.2007 um 11:56 Uhr
Lies dir das mal durch, glaube das dürfte deine Frage beantworten.
mal kurz Zusammengefasst:
Ganz wichtig ist Einhaltung der Dreitagesfrist bei der außerordentlichen Kündigung gemäß § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. Dann muss der Betriebsrats unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Arbeitgeber seine Bedenken mitteilen.
Auch beim Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht zur Durchsetzung vorläufiger personeller Maßnahmen nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist die Dreitagesfrist zu beachten.
Wie die Dreitagesfrist berechnet wird, ergibt sich aus §§ 187 Abs. 1 (der Tag, an dem die Mitteilung zugeht, wird nicht mitgezählt), 188 Abs. 1, 193 BGB (fällt der letzte Tag der Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag) .
Und dann ist dieser Fristenrechner im Netz auch sehr hilfreich ;) http://www.lexisnexis-cgi.de/cgi-bin/aktiv/dak_frist/frist.cgi
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