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Fristberechnung

I
ignition
Nov 2016 bearbeitet

Könntet ihr mir sagen, ob ich die Fristberechnung verstanden habe? ;-)

Am 8.3. wollen/werden wir das Wahlausschreiben aushängen. Dann beginnt ja die 2-Wochen-Frist für Einsprüche am Dienstag 9.3. D. h. dann, die Frist endet am Montag 22.3. abends oder?

Wie wäre das, wenn innerhalb dieser 2 Wochen Feiertage liegen? Also angenommen wir hängen das WAusschreiben erst am 29.3. raus, Fristbeginn --> 30.3. und Ende? 12.3.? Oder 12.3. plus Karfreitag und Ostermontag?

Und noch ne Frage: Wenn am 04.05.2006 der letzte BR bekannt gegeben wurde, dann beginnt die Amtszeit des neuen am 05.05.2010?

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

01.03.2010 um 16:48 Uhr

12.4. Ohne Karfreitag.

Hängt das Ausschreiben doch am Do., dem 18.3. aus. Dann endet die Frist am Dienstag, dem 6. April abends (vgl. §§ 188, 193 BGB).

I
ignition

02.03.2010 um 09:55 Uhr

18.3. geht nichtmehr, 15.3. is Deadline.

Danke.

E
eiderdaus

02.03.2010 um 20:44 Uhr

gib mal aas.de ein. da gibt es einen brauchbaren Wahlrechner

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