Fristberechnung
Könntet ihr mir sagen, ob ich die Fristberechnung verstanden habe? ;-)
Am 8.3. wollen/werden wir das Wahlausschreiben aushängen. Dann beginnt ja die 2-Wochen-Frist für Einsprüche am Dienstag 9.3. D. h. dann, die Frist endet am Montag 22.3. abends oder?
Wie wäre das, wenn innerhalb dieser 2 Wochen Feiertage liegen? Also angenommen wir hängen das WAusschreiben erst am 29.3. raus, Fristbeginn --> 30.3. und Ende? 12.3.? Oder 12.3. plus Karfreitag und Ostermontag?
Und noch ne Frage: Wenn am 04.05.2006 der letzte BR bekannt gegeben wurde, dann beginnt die Amtszeit des neuen am 05.05.2010?
Community-Antworten (3)
01.03.2010 um 16:48 Uhr
12.4. Ohne Karfreitag.
Hängt das Ausschreiben doch am Do., dem 18.3. aus. Dann endet die Frist am Dienstag, dem 6. April abends (vgl. §§ 188, 193 BGB).
02.03.2010 um 09:55 Uhr
18.3. geht nichtmehr, 15.3. is Deadline.
Danke.
02.03.2010 um 20:44 Uhr
gib mal aas.de ein. da gibt es einen brauchbaren Wahlrechner
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