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Umgang mit dem Arbeitgeber - muss der BR ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Nennung des zu besprechenden Themas jederzeit zu einem sofortigen Treffen mit der Geschäftsleitung erscheinen?

L
Liese2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist der Betriebsrat verpflichtet, auf "Anweisung" der Geschäftsleitung - ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Nennung des zu besprechenden Themas - jederzeit zu einem sofortigen Treffen mit der Geschäftsleitung zu erscheinen?

2.905014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

04.08.2006 um 17:08 Uhr

@Liese2 Der BR als Geissel des AG?

Was sagt denn Dein Gefühl dazu?

P
paula

04.08.2006 um 17:11 Uhr

der BR insgesamt oder der BR-Vorsitzende?

L
Liese2

04.08.2006 um 17:17 Uhr

Nach unserem Empfinden ist der BR ja wohl keine Institution, die in einem wie auch immer gearteten direkten Verhältnis (Organigramm) zur GL steht. Insofern ist er auch nicht weisungsgebunden, was die "Terminfindung" für ein Gespräch angeht. Vielmehr handelt es sich um zwei Gremien, die miteinander kommunizieren - und zwar im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.

K
Kölner

04.08.2006 um 17:20 Uhr

@Liese2 Diese Einstellung ist nicht verkehrt. "Allein, mich dünkt, da sei ein tieferliegendes Problem dahinter!"

L
Liese2

04.08.2006 um 17:22 Uhr

Die Frage, ob der BR insgesamt oder der BR-Vorsitzende "hochzitiert" werden kann, kann ja auch getrennt gesehen werden. Wir sind der Auffassung, dass Antwort 3 in jedem Fall gilt. Wer kennt dazu einschlägige Urteile? Danke!

RI
Ramses II

04.08.2006 um 17:26 Uhr

"Der BR als Geissel des AG?"

"Geißel aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie (Weitergeleitet von Geissel)

Der Ausdruck Geißel bezeichnet

eine Art Peitsche aus einem Stiel mit mehreren Riemen oder Schnüren, die zur Züchtigung diente, siehe auch Flagellation. Die Geißel hat an den Enden Gewichte aus Metall die meist mit Widerhaken versehen sind, so dass sie die Haut des Gegeißelten stark verletzen."

K
Kölner

04.08.2006 um 17:27 Uhr

@Liese2 Entgegennahme von Erklärungen durch den BRV ist ja im Gesetz geregelt. Ich glaube ja, dass man einen BRV mitunter öfters einmal "hochzitieren darf". Wenngleich er dann aber nicht antworten muss, sondern den BR als Gremium zu informieren hat. Aber was ist denn das eigentliche Problem?

K
Kölner

04.08.2006 um 17:36 Uhr

@Ramses II Wenigstens Du erkennst meine Ironie. Ich wähnte mich schon im "falschen Film"!

R
Rollie

04.08.2006 um 17:41 Uhr

Wieso "hoch"zitiert ? Ein schlauer Dozent für Betriebsratsseminare stellte einmal an seine Teilnehmer die Frage, wo sich der Betriebsrat auf dem Firmenorganigramm sehen würde. Zudem gibt es AG, die sich gerne in Augenhöhe mit dem BR zu bewegen wünschen. So gesehen, tu ich mich mit der Begrifflichkeit "hochzitieren" etwas schwer.

Ungeachtet davon sehe ich nicht das Problem, ob der BR oder sein Vorsitzender ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Nennung des zu besprechenden Themas zur GL zitiert wird. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte aber den AG ermuntern, den Stil zu praktizierten, den er im umgekehrten Fall erwarten würde.

L
Liese2

04.08.2006 um 18:04 Uhr

An Rollie: "Hoch" zitieren ist nicht ohne Grund in Anführung gesetzt. Es geht hier auch nicht um die reichlich blöde Frage, "wer jetzt über wem steht"...

Der "Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit" klingt gut, wer aber mit dem genau entgegengesetzten Verhalten von Seiten des AG konfrontiert ist, hält das für salbungsvollen Quark. Übrigens gibt es auf dieser Welt reichlich AGs, die sich in dieser Hinsicht im rechtsfreien Raum wähnen.

T
tramdriver

04.08.2006 um 18:27 Uhr

@Liese2: Das von dir beschriebene Verhalten kenne ich auch von unserem AG. Es ist mir auch schon so gegangen, dass der Geschäftsführer vor mir stand und meinte, "Herr XXXX, kommen sie doch mal bitte zu mir." Dann sollte ich immer irgendwelche Vorschläge des GF genehmigen. Auch unsere anderen BR-Mitglieder mussten das über sich ergehen lassen.

Nachdem wir dem Geschäftsführer mehrfach klar machen mussten, dass der BR dafür einen Beschluss benötigt, hat der GF das Verhalten irgendwann eingestellt und wir bekamen die Vorschläge dann immer auf dem üblichen Weg an das gesamte Gremium.

Man muss in solchen Fällen standfest bleiben. Beschlüsse gibt es sowieso nur nach einer BR-Sitzung und wir sind der Meinung, dass eine 5-Minuten-Frist etwas knapp für eine Einladung zu einer BR-Sitzung ist. ;-)

@Kölner: Wenn du Geisel gemeint hast, finde ich den Typo trotzdem klasse!

L
Liese2

04.08.2006 um 18:51 Uhr

Hallo tramdriver,

schön, wenn der AG wenigstens noch "bitte" sagt. In unserem Fall handelte es sich um eine dienstliche Anweisung an alle drei BR-Mitglieder zum sofortigen Erscheinen ohne Nennung von Gründen. Es ging dann tatsächlich um die Stellungnahme zu einer Kündigung, die noch am gleichen Tag ausgesprochen werden sollte. Für den Fall des Nicht-Erscheinens drohte der AG Abmahnungen an die BR-Mitglieder an, die "zwar unmittelbar rechtsunwirksam, aber langfristig nutzbar" bleiben würden. Wohl gemerkt: Abmahnungen wg. der Nicht-Befolgung einer Anweisung (!) sofort (!) zu erscheinen.

RI
Ramses II

04.08.2006 um 19:10 Uhr

"Es ging dann tatsächlich um die Stellungnahme zu einer Kündigung, die noch am gleichen Tag ausgesprochen werden sollte."

Tja, da war der AG wohl mindestens drei Tage, wenn nicht eine ganze Woche zu spät... Jedenfalls kein Grund zu irgendwelcher Hektik.

"Für den Fall des Nicht-Erscheinens drohte der AG Abmahnungen an die BR-Mitglieder an, die 'zwar unmittelbar rechtsunwirksam, aber langfristig nutzbar' bleiben würden."

Äh? Das ist mal wieder ein schöner Satz. "Unmittelbar rechtsunwirksam, aber langfristig nutzbar"... Ich habe ja schon gehört dass Abmahnungen durch Zeitablauf an Wirksamkeit verlieren, aber dass es auch den umgekehrten Fall gibt...

Da er Euch ja offensichtlich in Eurer Funktion als BR sprechen wollte, kann er Euch nicht abmahnen.

R
Rollie

04.08.2006 um 20:48 Uhr

@Liese2,

Nun ja, den Grund hattet ihr ja dann erfahren, als ihr bei ihm gewesen seit. Mit seinem Verhalten und der Form der Aufforderung sollte er allerdings keine Beschleunigung seines Vorhabens der Stellungnahme bewirken können.

"Schön, das sie uns drohen, es ändert aber nichts an der Tatsache, das wir die vom BetrVG mögliche Frist einhalten werden".

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