W.A.F. LogoSeminare

Einspruchsfrist des AG gegen JAV-Seminar?

V
Venti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, noch nicht lang im Amt und schon das erste grosse Problem: Wir haben uns Anfang Dezember für ein Seminar (JAV-1) entschieden und der Betriebsrat beantragte das Seminar(nach Abstimmung) beim AG. Heute, 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung, teilt uns der AG mit, dass er die Kosten für das Seminar nicht übernehmen wird, da es in keinem verhältnissmäßigkeit steht. Gemeint ist: Wir sitzen hier im hohen Norden und das Seminar ist in Süddeutschland. Wir hätten uns auch ein näheres Seminar aussuchen können. Doch hat der AG das Recht dies zu diesem Zeitpunkt noch zu verweigern?

(Mal abgesehen das meiner Berufsschule bereits eine Freistellung vorliegt und die Zugtickets schon vom AG (andere Abteilung) bestellt sind!!)

Hoffe auf baldige Antwort.... Danke im Vorraus!!!

Euer Venti

6.698021

Community-Antworten (21)

V
veritass

17.01.2007 um 18:01 Uhr

Hallo, zu deiner Frage: Der Arbeitgeber hat max 3 Wochen Zeit zu reagieren nachdem er das Schreiben von euch Bekommen hat , versäumt er den Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt. was er danach als bedenken zu äussern hat; spielt keine Rolle. der JAV soll ruhig das Seminar besuchen ,falls nach her probleme geben sollte,eifach euern Anwalt anrufen .Der AG hat absolut keine Chance. Mohamed .B

K
Kölner

17.01.2007 um 18:03 Uhr

@Venti Fahren...und dem Seminaranbieter würde ich schon einmal mitteilen, dass der AG zickt!

Fettich...

V
Venti

17.01.2007 um 18:09 Uhr

Danke für die bestätigung meiner Vermutung... aber wäre nicht schlecht wenn ich mich auf einen artikel aus dem BetrVG beziehen könnte, was die Frist anbelangt. Suche schon die ganze zeit im netz..momentan noch vegeblich.. muss nämlich alles schnell gehen, da ich die Kosten nicht von der Ausbildungsvergütung vorstrecken kann und es Montag eigendlich losgehen soll(te)!

K
Kölner

17.01.2007 um 18:11 Uhr

@Venti Musst Du auch nicht. Das ist Sache des AG und des Seminaranbieters. Im Zweifel würde ich ihn bitten, den § 40 BetrVG zu lesen.

Ein intergrer Seminaranbieter weiss übrigens auch, was zu tun ist.

V
Venti

17.01.2007 um 18:34 Uhr

Aber irgendwo muss die Frist doch festgelegt sein..... §40 BetrVG ist da ja nicht sehr umfassend!

K
Kölner

17.01.2007 um 18:48 Uhr

@Venti § 37 Abs. 6 BetrVG Fristen interessieren doch gar nicht, weil der AG in der Kostentragungspflicht ist. Er muss die Schulung auch nicht genehmigen, er muss nur eine Kenntnis davon haben. Demnach muss der AG - genau genommen - den BR wegen des Beschlusses vor ein Gericht zerren um auch nur annähernd die Entscheidung (bei Zeiten) revidieren zu können! Auch das ist aber hier unsinnig.

V
Venti

17.01.2007 um 19:04 Uhr

Vielen Dank! Fühle mich der morgigen Auseinandersetzung gewappnet...

§76 Artikel 5 ist überings auch ganz interessant und zeigt das mein AG nicht im recht ist: .....Die Überschreitung der Grenzen des Ermessens kann durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Zuleitung des Beschlusses an gerechnet, beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Für den Fall der Fälle! ;-)

F
Fayence

17.01.2007 um 19:23 Uhr

Venti,

tief einatmen, Luft anhalten, tief ausatmen und den §76 BetrVG ganz schnell vergessen...

Wenn schon würdet Ihr in diesem Fall vor dem Arbeitsgericht landen!

V
venti

17.01.2007 um 19:40 Uhr

Nee, soweit soll es ja nicht kommen. Vielleicht ist es sowieso zu spät und schon alles abgesagt. Aber ich wollte mich vergewissern das ich im Recht bin und auch den BR und dem AG daraufhinweisen!

K
Kölner

17.01.2007 um 19:43 Uhr

@venti Boah eh. Wie kann der AG etwas absagen, was er nicht absagen kann?

P
Pfarrer

17.01.2007 um 19:43 Uhr

@venti

...gute Fahrt!

V
venti

17.01.2007 um 19:58 Uhr

@ Kölner: Indem er sich weigert zu zahlen!!! Wir hätten von ihm einen Vorschuss für die Semiarkosten bekommen, und sie später als Spesen zurückbekommen... schwachsinnig, aber so sollte es laufen! Und den Vorschuss bekommen wir nicht, also wird die Sache für mich und meine kollegen unbezahlbar!

K
Kölner

17.01.2007 um 20:00 Uhr

@venti Hä? Was Ihr bezahlen müsst sind lediglich die Getränke am Abend, alles andere sollte von einem integren Seminaranbieter beim AG eingefordert werden.

Sucht Euch einen neuen Seminaranbieter!

M
Mona-Lisa

17.01.2007 um 20:07 Uhr

@venti, ein Seminaranbieter fordert seine Kohle vom AG ein, darauf kannst du Gift nehmen! Zeigt Rückgrat und geht auf das Seminar!

V
venti

17.01.2007 um 20:17 Uhr

Das Problem ist, der Seminaranbieter (in unserem Fall ein bekannter, renomierter) möchte von unserem AG eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben haben, die unser AG aus irgendwelchen Gründen (Richtlinien als weltweites Unternehmen)aber nicht unterschreibt. Deswegen ja der Vorschuss.... und daran scheitert es jetzt!

K
Kölner

17.01.2007 um 20:20 Uhr

Und was passiert jetzt mit dem Seminaranbieter? Er wird Stornokosten verlangen! Von wem? Vom AG!

Nochmals: Ein seriöser Seminaranbieter verlangt so eine Kostenübernahmeerklärung nicht, sondern regelt das im Streitfall mit dem AG selbst. Solltest Du da Hilfen brauchen...

V
venti

17.01.2007 um 20:42 Uhr

Laut einem BR-Mitglied tragen wir selbst keine Kosten. Wäre mir auch zu doof gewesen!

Es handelt sich ohne Zweifel um einen seriösen Anbieter und ich hab schon von anderen gehört die so eine Übernahmeerklärung brauchten.

Nichtsdesdotrotz.... Wird alles ersmal am Freitag in der Jav-Sitzung besprochen! Vielen Dank für euer Interesse/eure Infos!

Gute Nacht! Venti

M
Mona-Lisa

17.01.2007 um 20:45 Uhr

@venti, im Protokoll MUSS dann aber zu lesen sein: JAV'ler reisen am Montag zum Seminar JAV I !!

H
hans

17.01.2007 um 23:45 Uhr

hallo zusammen,

eine ähnliche problematik haben wir auch, hier sind es aber die übernachtungskosten. seminare sind beschlossen und verkündet, der AG meint dass das alles nicht notwendig sei und will die hotelkosten nicht unterschreiben. was tun?

danke vorab, hans

DG
Der Gallier

18.01.2007 um 01:04 Uhr

Wir sind da schon ein "paar" schritte weiter !

  1. Der BR hat ein Seminar Beschlossen und dem AG Mittgeteilt 2.AG bestritt die "Erforderlichkeit" (AR II = spezialseminar usw.....ja ne is klar)
  2. BR drauf gepfiffen und hin 4.AG hat für die Dauer des Seminares das Gehalt der Teilnehmer einbehalten, und einem Kollegen wegen "angeblicher" nicht Abmeldung eine Abmahnung verpasst. 5.Der Anbieter hat "natürlich" auch kein Geld gesehen. 6.Der Arbeitgeber hat vom Arbeitgericht HAUE bekommen. 7.Also LAG Dieser Vorgang hat bis jetzt ca. 20 Monate in Anspruch genommen !!

Wir also nicht "doof" und mal den anderen Weg versucht : 1.Seminare Beschlossen 2.AG Bestreitet die Erforderlichkeit 3.Antrag auf Einstweilige verfühgung am Arbeitsgericht.......Affglitscht....Mist 4.Einleitung Beschlussverfahren, den AG zu verurteilen die Kosten/Freistellung der Kollegen zu übernehmen 5.Güteverhandlung gescheitert 6.Kammertermin........Mist......wieder Affglitsch 7.LAG diesmal kommt der BR...........und NOTFALLS BIS ERFURT !

P.S. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Der Schulungen um ein VIELFACHES übertroffen...........aber irgentetwas ist ja immer...........Falls noch jemand eine Idee hat......herdamit !

V
venti

18.01.2007 um 19:13 Uhr

Leider werden wir NICHT fahren, denn das Geld müssten wir (bis möglicher Urteilsfällung) selber "vorstrecken"! Aber leider fehlen uns als Auzbis die Mittel. Und mittlerweile ist das Seminar vom BR storniert, da er den AG wegen künftiger Traifverhandlungen (Hoffnung auf Zugeständnisse) nicht wegen "solcher Lapalien" reizen möchte. Ich seh das selber anders und würde liebend gern für mein Recht einstehen...aber mir sind die Hände gebunden! Ein wirklich bescheuertes Gefühl!

Ihre Antwort