Erstellt am 17.01.2007 um 17:01 Uhr von veritass
Hallo,
zu deiner Frage:
Der Arbeitgeber hat max 3 Wochen Zeit zu reagieren nachdem er das Schreiben von euch Bekommen hat , versäumt er den Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt.
was er danach als bedenken zu äussern hat; spielt keine Rolle.
der JAV soll ruhig das Seminar besuchen ,falls nach her probleme geben sollte,eifach euern Anwalt anrufen .Der AG hat absolut keine Chance.
Mohamed .B
Erstellt am 17.01.2007 um 17:03 Uhr von Kölner
@Venti
Fahren...und dem Seminaranbieter würde ich schon einmal mitteilen, dass der AG zickt!
Fettich...
Erstellt am 17.01.2007 um 17:09 Uhr von Venti
Danke für die bestätigung meiner Vermutung... aber wäre nicht schlecht wenn ich mich auf einen artikel aus dem BetrVG beziehen könnte, was die Frist anbelangt. Suche schon die ganze zeit im netz..momentan noch vegeblich.. muss nämlich alles schnell gehen, da ich die Kosten nicht von der Ausbildungsvergütung vorstrecken kann und es Montag eigendlich losgehen soll(te)!
Erstellt am 17.01.2007 um 17:11 Uhr von Kölner
@Venti
Musst Du auch nicht. Das ist Sache des AG und des Seminaranbieters.
Im Zweifel würde ich ihn bitten, den § 40 BetrVG zu lesen.
Ein intergrer Seminaranbieter weiss übrigens auch, was zu tun ist.
Erstellt am 17.01.2007 um 17:34 Uhr von Venti
Aber irgendwo muss die Frist doch festgelegt sein..... §40 BetrVG ist da ja nicht sehr umfassend!
Erstellt am 17.01.2007 um 17:48 Uhr von Kölner
@Venti
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Fristen interessieren doch gar nicht, weil der AG in der Kostentragungspflicht ist. Er muss die Schulung auch nicht genehmigen, er muss nur eine Kenntnis davon haben.
Demnach muss der AG - genau genommen - den BR wegen des Beschlusses vor ein Gericht zerren um auch nur annähernd die Entscheidung (bei Zeiten) revidieren zu können! Auch das ist aber hier unsinnig.
Erstellt am 17.01.2007 um 18:04 Uhr von Venti
Vielen Dank! Fühle mich der morgigen Auseinandersetzung gewappnet...
§76 Artikel 5 ist überings auch ganz interessant und zeigt das mein AG nicht im recht ist:
.....Die Überschreitung der Grenzen des Ermessens kann durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Zuleitung des Beschlusses an gerechnet, beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Für den Fall der Fälle! ;-)
Erstellt am 17.01.2007 um 18:23 Uhr von Fayence
Venti,
tief einatmen, Luft anhalten, tief ausatmen und den §76 BetrVG ganz schnell vergessen...
Wenn schon würdet Ihr in diesem Fall vor dem Arbeitsgericht landen!
Erstellt am 17.01.2007 um 18:40 Uhr von venti
Nee, soweit soll es ja nicht kommen. Vielleicht ist es sowieso zu spät und schon alles abgesagt. Aber ich wollte mich vergewissern das ich im Recht bin und auch den BR und dem AG daraufhinweisen!
Erstellt am 17.01.2007 um 18:43 Uhr von Kölner
@venti
Boah eh. Wie kann der AG etwas absagen, was er nicht absagen kann?
Erstellt am 17.01.2007 um 18:43 Uhr von Pfarrer
Erstellt am 17.01.2007 um 18:58 Uhr von venti
@ Kölner: Indem er sich weigert zu zahlen!!! Wir hätten von ihm einen Vorschuss für die Semiarkosten bekommen, und sie später als Spesen zurückbekommen... schwachsinnig, aber so sollte es laufen! Und den Vorschuss bekommen wir nicht, also wird die Sache für mich und meine kollegen unbezahlbar!
Erstellt am 17.01.2007 um 19:00 Uhr von Kölner
@venti
Hä? Was Ihr bezahlen müsst sind lediglich die Getränke am Abend, alles andere sollte von einem integren Seminaranbieter beim AG eingefordert werden.
Sucht Euch einen neuen Seminaranbieter!
Erstellt am 17.01.2007 um 19:07 Uhr von Mona-Lisa
@venti,
ein Seminaranbieter fordert seine Kohle vom AG ein, darauf kannst du Gift nehmen!
Zeigt Rückgrat und geht auf das Seminar!
Erstellt am 17.01.2007 um 19:17 Uhr von venti
Das Problem ist, der Seminaranbieter (in unserem Fall ein bekannter, renomierter) möchte von unserem AG eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben haben, die unser AG aus irgendwelchen Gründen (Richtlinien als weltweites Unternehmen)aber nicht unterschreibt. Deswegen ja der Vorschuss.... und daran scheitert es jetzt!
Erstellt am 17.01.2007 um 19:20 Uhr von Kölner
Und was passiert jetzt mit dem Seminaranbieter? Er wird Stornokosten verlangen!
Von wem? Vom AG!
Nochmals: Ein seriöser Seminaranbieter verlangt so eine Kostenübernahmeerklärung nicht, sondern regelt das im Streitfall mit dem AG selbst. Solltest Du da Hilfen brauchen...
Erstellt am 17.01.2007 um 19:42 Uhr von venti
Laut einem BR-Mitglied tragen wir selbst keine Kosten. Wäre mir auch zu doof gewesen!
Es handelt sich ohne Zweifel um einen seriösen Anbieter und ich hab schon von anderen gehört die so eine Übernahmeerklärung brauchten.
Nichtsdesdotrotz.... Wird alles ersmal am Freitag in der Jav-Sitzung besprochen!
Vielen Dank für euer Interesse/eure Infos!
Gute Nacht! Venti
Erstellt am 17.01.2007 um 19:45 Uhr von Mona-Lisa
@venti,
im Protokoll MUSS dann aber zu lesen sein:
JAV'ler reisen am Montag zum Seminar JAV I !!
Erstellt am 17.01.2007 um 22:45 Uhr von hans
hallo zusammen,
eine ähnliche problematik haben wir auch, hier sind es aber die übernachtungskosten. seminare sind beschlossen und verkündet, der AG meint dass das alles nicht notwendig sei und will die hotelkosten nicht unterschreiben. was tun?
danke vorab, hans
Erstellt am 18.01.2007 um 00:04 Uhr von Der Gallier
Wir sind da schon ein "paar" schritte weiter !
1. Der BR hat ein Seminar Beschlossen und dem AG Mittgeteilt
2.AG bestritt die "Erforderlichkeit" (AR II = spezialseminar usw.....ja ne is klar)
3. BR drauf gepfiffen und hin
4.AG hat für die Dauer des Seminares das Gehalt der Teilnehmer einbehalten, und einem Kollegen wegen "angeblicher" nicht Abmeldung eine Abmahnung verpasst.
5.Der Anbieter hat "natürlich" auch kein Geld gesehen.
6.Der Arbeitgeber hat vom Arbeitgericht HAUE bekommen.
7.Also LAG
Dieser Vorgang hat bis jetzt ca. 20 Monate in Anspruch genommen !!
Wir also nicht "doof" und mal den anderen Weg versucht :
1.Seminare Beschlossen
2.AG Bestreitet die Erforderlichkeit
3.Antrag auf Einstweilige verfühgung am Arbeitsgericht.......Affglitscht....Mist
4.Einleitung Beschlussverfahren, den AG zu verurteilen die Kosten/Freistellung der Kollegen zu übernehmen
5.Güteverhandlung gescheitert
6.Kammertermin........Mist......wieder Affglitsch
7.LAG diesmal kommt der BR...........und NOTFALLS BIS ERFURT !
P.S. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Der Schulungen um ein VIELFACHES übertroffen...........aber irgentetwas ist ja immer...........Falls noch jemand eine Idee hat......herdamit !
Erstellt am 18.01.2007 um 18:13 Uhr von venti
Leider werden wir NICHT fahren, denn das Geld müssten wir (bis möglicher Urteilsfällung) selber "vorstrecken"! Aber leider fehlen uns als Auzbis die Mittel. Und mittlerweile ist das Seminar vom BR storniert, da er den AG wegen künftiger Traifverhandlungen (Hoffnung auf Zugeständnisse) nicht wegen "solcher Lapalien" reizen möchte.
Ich seh das selber anders und würde liebend gern für mein Recht einstehen...aber mir sind die Hände gebunden! Ein wirklich bescheuertes Gefühl!