Erstellt am 20.10.2011 um 08:10 Uhr von gironimo
Der AG kann Euch doch nicht vorschreiben, wo das Seminar stattfinden soll; Ihr seid doch nicht der Veranstalter.
Ihr beschließt ja die Notwendigkeit für ein Seminar nach dessen Thema und ggf. noch wann es angeboten wird (zeitliche Nähe zur betrieblichen Relevanz). Da habt Ihr doch keinen Einfluß auf das wo.
Erstellt am 20.10.2011 um 08:38 Uhr von rkoch
> AG kann Euch doch nicht vorschreiben, wo das Seminar stattfinden soll;
In gewissem Maße schon......
Der BR hat bei allen Sachen die dem AG Kosten verursachen grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. Dabei steht ihm allerdings ein Beurteilungsspielraum zu.
Wenn also tatsächlich einige Umstände zusammentreffen kann der AG schon verlangen das eine kostengünstigere Variante gewählt wird.
Wenn also kein dringendes Seminar ansteht UND betriebliche Belange was die zeitliche Lage angeht irrellevant sind UND im fraglichen Zeitraum in der Nähe ein Seminar eines vom BR als gut befundenen Anbieters stattfindet UND durch Teilnahme bei diesem Seminar WESENTLICH geringere Kosten entstehen als bei einem anderen, dann ist der BR grundsätzlich verpflichtet auch dieses Seminar ins Auge zu fassen....
Was dabei gerne übersehen wird:
1. Die SEMINARPAUSCHALE (also Verpflegung, Seminarräume, Technik) fällt immer noch an. Aus meiner Erfahrung macht diese regelmäßig 60-80% der täglichen Kosten mit Übernachtung aus.
2. Die Fahrtkosten, selbst mit Firmenwagen, sind mit dem üblichen Kilometersatz anzusetzen. Da kommen bei 50km Entfernung (= 100 km/Tag) schnell einige zig EUR pro Tag zusammen.
3. Die zu vergütenden Zeiten der BRM sind inkl. Reisezeiten auf die Zeit eines vollzeitbeschäftigten beschränkt, insofern ist es i.d.R. egal wie weit der Seminarort entfernt ist.
Rechnet man das alles gegen ist der Unterschied zwischen Heimschläfer im Umkreis und Hotelschläfer in 500 km Entfernung oft verschwindend gering. Und da bleibt dem BR ein Beurteilungsspielraum. Der BR muß NICHT das absolut günstigste Angebot wahrnehmen, nur wenn ein Seminar in Summe WESENTLICH teurer ist als ein anderes könnte der AG mit seiner Einstellung vor einem Gericht recht bekommen. Und da ist am Ende der Knackpunkt: Wenn der AG die Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt erachtet MUSS ER ein Beschlußverfahren einleiten.
Ergo: Mal die Kosten als BR gegenrechnen: I.d.R. wird der AG dann selbst einsehen das seine Forderung Unsinn ist. Falls er das nicht einsieht hindert das den BR immer noch nicht daran ein Seminar mit Übernachtung seiner Wahl vorzusehen - nur sollte er sich dann auf einen Streit vorbereiten.
Erstellt am 20.10.2011 um 09:06 Uhr von Lernender
Unter dem Button Urteile und Gesetze der W.A.F findest du Entscheidungshilfen für den Arbeitgeber.
Erstellt am 20.10.2011 um 10:51 Uhr von petrus
Noch ein Hinweis: Für den Fall, dass der ArbGeb auf die Idee kommt, die Seminar- oder Hotelkosten zu verweigern, sollte man einen Seminaranbieter haben, der diese selbst einklagt und nicht das teilnehmende BR-Mitglied in Regress nimmt...
Also im Zweifelsfall vor dem Beschluss beim Anbieter nachfragen, wie der dies handhabt.
Erstellt am 20.10.2011 um 11:04 Uhr von rkoch
> Also im Zweifelsfall vor dem Beschluss beim Anbieter nachfragen, wie der dies handhabt.
... und sich schriftlich geben lassen so weit entsprechendes nicht schon in den AGB oder z.B. auf der Website nachzulesen ist... Worte sind im Streitfalle Schall und Rauch.
EDIT: Auch gerade Obacht bei den HOTELS! Die rechnen i.d.R. mit der Person ab der die Anmeldung vorgelegt hat. Sofern das der Seminaranbieter oder der AG war, bingo. Hat der BR die Anmeldung selbst vorgenommen, so können diese ziemlich erfolgreich den TEILNEHMER angehen, da bei fehlender Anmeldung seitens des AG im Zweifelsfalle der Bewohner des Zimmers die Rechnung zu begleichen hat. Deshalb müssen ja die Bewohner im Hotel oft eine entsprechende Anmeldung ausfüllen.
Erstellt am 20.10.2011 um 20:13 Uhr von Frodo
Hallo zusammen,
wie schon oft, kann man sich eben auf euch verlassen. Ich habe versucht im Däubler Kommentar explizit dazu etwas herauszulesen bin aber, was die Hotelkosten betrifft, da auch nicht weiter gekommen.
Also recht herzlichen Dank!
Euer frodo
Erstellt am 20.10.2011 um 20:56 Uhr von Betriebsraetin
Entscheidend für die Zahlungspflicht des Arbeitgebers ist bei den Übernachtungskosten immer die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Schulungshotel.Ab einer einfachen Entfernung zwischen Seminar- und Wohnort von 74 Kilometern ist es dem Betriebsrat nicht mehr zuzumuten täglich zum Seminarort zu pendeln (ArbG Düsseldorf 3.9.2004 – 12 BV 56/04).