Erstellt am 19.10.2011 um 13:49 Uhr von Lernender
dein Nickname ist ja bezeichnend.
Der ältere ist der Hase. Ich bin mir nicht sicher ob die Frage ein Scherz sein soll.
Erstellt am 19.10.2011 um 13:58 Uhr von neskia
Wenn ihr es so geregelt habt ist es erst mal dann so.
Für ältere vor jüngere muss es sachliche Gründe geben sonst geht es nicht -> AGG
Für "längerbeschäftigte vor kürzerbeschäftigten" ist es auch kritisch, da kürzerbeschäftigte in der Regel meistens jünger sind, also wird ein jüngerer auf Grund seines Alters doppelt bestraft.
Erstellt am 19.10.2011 um 14:21 Uhr von gironimo
Ich kenne Eure Regel im Detail nicht. Aber es gibt ja auch noch das Bundesurlaubsgesetz. Und eine BV darf keine Regelung enthalten, die schlechter ist als ein Gesetz (es sei denn es gäbe eine Öffnungsklausel).
Nach § 7 BUrlG spielen aber soziale Belange anderer Arbeitnehmer eine Rolle. Daher kann eine Alter/Betriebszugehörigkeitsregelung möglicher Weise dem Gesetz entgegenstehen.
Erstellt am 19.10.2011 um 16:49 Uhr von Haseundigel
Danke erstmal für die Antworten.
@ Lernender: Nein, das ist keine Scherz und mein Nickname hat mit diesem Thema nun rein gar nichts zu tun
Erstellt am 19.10.2011 um 17:46 Uhr von DonJohnson
auch ich halte eine solche BV für mehr als grenzwertig... warum unterteilt man es so? Hier gab es Diskussionen, ob Eltern usw immer bevorzugt werden sollten... und das immer wäre auch in meinen Augen grenzwertig...
ABER, das könnte ich eher einsehen, als das, was ihr da vereinbart habt...
Erstellt am 20.10.2011 um 09:59 Uhr von Lernender
@Hase und Igel
er passt nur leider so schön.
Der Ältere und länger Beschäftigte ist immer schon da bevor der arme Igel ankommt.