Urlaubsplanung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubsplanung. Wir haben eine BV in der geregelt ist, wonach der Urlaub bewilligt wird. Also ältere vor jüngeren, längerbeschäftigte vor kürzerbeschäftigten usw. Nun will eine AN unbedingt einen Urlaub genehmigt haben, obwohl die Planung noch nicht beendet ist ( das wäre erst in 6 Wochen). Sie ist am längsten in der Firma und auch die älteste. Hat Sie damit quasi Narrenfreiheit vor allen andern AN?? Eine schnelle Antwort wäre toll
Community-Antworten (6)
19.10.2011 um 15:49 Uhr
dein Nickname ist ja bezeichnend.
Der ältere ist der Hase. Ich bin mir nicht sicher ob die Frage ein Scherz sein soll.
19.10.2011 um 15:58 Uhr
Wenn ihr es so geregelt habt ist es erst mal dann so.
Für ältere vor jüngere muss es sachliche Gründe geben sonst geht es nicht -> AGG Für "längerbeschäftigte vor kürzerbeschäftigten" ist es auch kritisch, da kürzerbeschäftigte in der Regel meistens jünger sind, also wird ein jüngerer auf Grund seines Alters doppelt bestraft.
19.10.2011 um 16:21 Uhr
Ich kenne Eure Regel im Detail nicht. Aber es gibt ja auch noch das Bundesurlaubsgesetz. Und eine BV darf keine Regelung enthalten, die schlechter ist als ein Gesetz (es sei denn es gäbe eine Öffnungsklausel).
Nach § 7 BUrlG spielen aber soziale Belange anderer Arbeitnehmer eine Rolle. Daher kann eine Alter/Betriebszugehörigkeitsregelung möglicher Weise dem Gesetz entgegenstehen.
19.10.2011 um 18:49 Uhr
Danke erstmal für die Antworten. @ Lernender: Nein, das ist keine Scherz und mein Nickname hat mit diesem Thema nun rein gar nichts zu tun
19.10.2011 um 19:46 Uhr
auch ich halte eine solche BV für mehr als grenzwertig... warum unterteilt man es so? Hier gab es Diskussionen, ob Eltern usw immer bevorzugt werden sollten... und das immer wäre auch in meinen Augen grenzwertig...
ABER, das könnte ich eher einsehen, als das, was ihr da vereinbart habt...
20.10.2011 um 11:59 Uhr
@Hase und Igel
er passt nur leider so schön.
Der Ältere und länger Beschäftigte ist immer schon da bevor der arme Igel ankommt.
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