Hallo miteinander,
muss ein nach §28 BetrVG vom BR gebildeter 3-er Ausschuss (z.B. in Angelegenheiten der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) schriftliche Einladungen zu Sitzungen und schritliche Protokolle erstellen? Oder geht das alles auch auf "Zuruf", wenn sich die drei Ausschussmitglieder im Verfahren einig sind?
Danke für eine Aufklärung!