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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokollpflicht im Ausschuss?

A
Ausschiesser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander, muss ein nach §28 BetrVG vom BR gebildeter 3-er Ausschuss (z.B. in Angelegenheiten der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) schriftliche Einladungen zu Sitzungen und schritliche Protokolle erstellen? Oder geht das alles auch auf "Zuruf", wenn sich die drei Ausschussmitglieder im Verfahren einig sind? Danke für eine Aufklärung!

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

19.10.2011 um 10:50 Uhr

Tja, das BetrVG schweigt dazu.....

Und die Rechtsprechung sagt wie immer: hängt davon ab......

Wenn der Ausschuss vom BR die Befugnis zur selbstständigen Erledigung von Aufgaben übertragen bekommen hat (§27 (2) Satz 2 BetrVG), dann kann dieser Ausschuss ja selbst Entscheiden, also Beschlüsse fassen. Er tritt quasi an Stelle des BR und muß sich damit den selben Regeln unterwerfen. In diesem Sinne gelten also die §29 ff. BetrVG auch für den Ausschuss. Tut er das nicht, gilt für die Beschlussfassung des Ausschusses das selbe wie für die Beschlussfassung des BR: Bei Nichteinhaltung des Procedere sind die Beschlüsse nichtig.

Wenn der Ausschuss hingegen nur vorbereitend tätig wird, also keine Beschlüsse gefasst werden ist das ganze formelle Procedere entbehrlich, was nicht heißt das es nicht zweckmäßig sein kann (Vorsitzender, Einladung, etc.). Das muss dann der BR/Ausschuss selbst entscheiden.

N
niemand

20.10.2011 um 15:59 Uhr

Und trotzdem nicht den SBV vergessen. den müsst ihr ja auch zu jeder Ausschusssitzung einladen und ihm mitteilen um was es geht damit er entscheiden kann ob er anwesend sein will oder nicht. Somit erscheint es doch besser ordentlich zu laden.

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