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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebspraktikum während des Urlaubs in einem anderen Unternehmen

W
Westernhagen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab´ da mal eine Frage. Ein Kollegin wüßte gern, ob sie während ihres Urlaubs ein Praktikum in einem anderen Unternehmen annehmen dürfte. Und muss der AG vorab informiert werden? Danke im Voraus

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Community-Antworten (2)

H
Harzhexe

18.10.2011 um 10:52 Uhr

Die Erwerbstätigkeit im Urlaub ist untersagt, wenn sie dem Urlaubszweck widerspricht (§8 BUrlG). Handelt ein AN dieser Vorschrift zuwider, begründet dies weder ein Recht des AG, die Urlaubsvergütung zu kürzen, noch entfällt damit der Anspruch auf Urlaubsvergütung. Durch tarifvertragliche Regelung kann ein Anspruch des AG auf Rückgewähr von Urlaubsgeld nur im Umfang des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus zu gewährenden Urlaubs begründet werden. In Betracht kommen dagegen Ansprüche des AG auf Schadenersatz, auf Unterlassung der Erwerbstätigkeit sowie die Möglichkeit, ggf. wegen der Erwerbstätigkeit das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden (BAG v. 25.2.1988-AZR 596/85). Quelle: 101 Stichwörter für die paktische BR Arbeit

G
gironimo

18.10.2011 um 11:20 Uhr

so weit so gut. Praktikum ist ja heute oft gleichzusetzen mit billig arbeiten. Aber vielleicht dient das Praktikum wirklich dem Lernen. Ich würde hier unterscheiden.

Lernen ist zwar nicht "Nebentätigkeit". Da aber die Kollegin in einem anderen Betrieb geht, würde ich auf jedem Fall den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass dieses Praktikum statt findet.

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