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Versetzung

F
Franze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Wir war 2 getrennten GmbHs mit gleichem Gesellschafter, Standort A mit Betriebsrat, Standort B ohne. Vor 3 Monate haben wir fusioniert, jetzt will GF Kollegen aus B zu A temporär versetzen (wenig als 1 Monat) und meint er muss den BR nicht fragen. Ich komme mit § 99 und 100 BetrVG nicht weiter, wer kann mir helfen (Anmerkung: wir haben noch kein Haustarifvertrag, möchte die Lohnerhöhung 2011 bei GF durchdrücken).

1.22203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.10.2011 um 18:05 Uhr

@Franze Seid Ihr denn jetzte eine oder noch zwei GmbHs? Zunächst: Ist der Kollege, der versetzt werden soll, bereit zur Versetzung? - Je nach Lage hat der AG dann gute Karten. Was hat der HTV oder die Lohnerhöhung mit der Frage zu tun?

R
rkoch

17.10.2011 um 18:11 Uhr

Das ihr "Fusioniert" habt wirft zwar einen ganzen neuen Berg von Fragen auf (was hat sich geändert, welche Unternehmensstruktur war vorher, welche ist entstanden), aber was Deine Frage nach der "Versetzung" angeht:

So lange ihr zwei Betriebe seid (Definition s. Kommentare zum §1 BetrVG), also zwei für sich betriebsratsfähige Einheiten, ist die Integration eines AN aus Betrieb A in Betrieb B (unabhängig davon ob es sich um eigenständige Unternehmen oder Betriebe eines Unternehmens handelt) für Betrieb A evtl. (Legaldefinition aus §95 (3)) eine Versetzung (was aber irellevant ist, da dieser Betrieb keinen BR hat), für Betrieb B aber auf jeden Fall eine EINSTELLUNG! Da die Kollegen in Euren Betrieb integriert werden seid ihr zu dieser Einstellung zu beteiligen (s. DKK Rn. 16 und 38 zu §99 BetrVG). Der Begriff der Einstellung ist NICHT identisch mit dem Begründen eines Arbeitsverhältnis, sondern mit der Eingliederung von AN in den Betrieb. Damit ist die Frage nach den 4 Wochen (um es als Versetzung zu qualifizieren) für Euch vollkommen irellevant!

Selbst wenn auch nach der "Fusion" weiterhin zwei Unternehmen bestehen geblieben sind und damit dieser Vorgang unter Konzernleihe läuft (wonach §14 AÜG keine Anwendung findet) ändert das nichts an dieser Tatsache. (vgl. DKK Rn. 19 zu §99 BetrVG).

So weit durch die Fusion EIN Betrieb entstanden sein sollte (was ich aus den beiden "Standorten" her nicht annehme) wäre i.d.R. ein neuer BR zu wählen gewesen und NUR DANN wäre dieser Vorgang eine reine Versetzung (so es überhaupt eine wäre).

G
gironimo

17.10.2011 um 18:43 Uhr

Ich sehe das wie rkoch. Wenn es zwei Betriebe im Sinne des BetrVG sind, handelt es sich bei Euch (Betrieb B mit BR) um eine Einstellung.

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