Hallo zusammen,

haben das Problemchen, dass unsere GL uns die durch die BR-Schulungen entstehenden Kosten vorhält.
Wir ahnen schon, dass diese Kosten als Vorwand für "es gibt weniger Weihnachtgeld ..." herangezogen werden.
Deshalb unsere Frage:
Weiß wer, inweifern sich die dem Betrieb entsehenden Kosten durch BR-Schulungen steuerlich geltend machen lassen und kann jemand eine Faustformel nennen anhand der sich die "tatsächlichen" Kosten erechnen lassen?

Danke im voraus

BRistgut