BR-Schulungen vom Betrieb steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
haben das Problemchen, dass unsere GL uns die durch die BR-Schulungen entstehenden Kosten vorhält. Wir ahnen schon, dass diese Kosten als Vorwand für "es gibt weniger Weihnachtgeld ..." herangezogen werden. Deshalb unsere Frage: Weiß wer, inweifern sich die dem Betrieb entsehenden Kosten durch BR-Schulungen steuerlich geltend machen lassen und kann jemand eine Faustformel nennen anhand der sich die "tatsächlichen" Kosten erechnen lassen?
Danke im voraus
BRistgut
Community-Antworten (10)
11.10.2006 um 18:15 Uhr
Formel: Arbeitsentgeld+Seminarkosten+Unterbringungskosten/Fahrtkosten=tatsächliche Kosten mfg Betriebsrat
11.10.2006 um 18:23 Uhr
Wieso werden die Unterbringungskosten durch die Fahrtkosten geteilt?
11.10.2006 um 18:30 Uhr
Hallo "Betriebsrat",
auf diese Formel sind wir selbstverständlich selbst schon gekommen. Was wir wissen wollen ob sich die Kosten vom Betrieb STEUERLICH ABSETZEN lassen.
Die GL sagt bei einem Umsatz von ~400.000 EUR / Monat und einer Rendite von 4-5% vor Steuern müssen 2 Monate gearbeitet werden um die Gesamtkosten von angenommen 35.000 EUR zu bezahlen.
Stimmt das so?
Grüße
BRistgut
11.10.2006 um 18:37 Uhr
Mit Steuerrecht kenne ich mich nicht aus. Wenn mit 35000€ die SEminarkosten gemeint sind erscheint mir das etwas viel. Sicher ist jedoch das der AG die Kosten für die Fortbildung übernehmen muss. Vielleicht habt ihr nicht angemessen die BRs auf Seminare geschickt, damit meine ich"nicht alle BRs müssen alle die gleichen Seminare besuchen". Es reicht auch das BRs den Rest des Gremiums aufklären was vermittelt worden ist.
@ramses Du bist der einzige der etwas teilen will. Ich nicht.
mfg Betriebsrat
11.10.2006 um 18:41 Uhr
alle kosten werden von der steuer abgesetzt. der belegschaft zu erzählen wg. der schulungskosten solle das weihnachtsgeld gekürzt werden stellt ME. eine behinderung der betriebsratsarbeit da. gewinn ist umsatz minus kosten minus steuern. die formel währe fartkosten plus seminarkosten pluss kosten für vertretung. wo gibt es noch vertretung??? wie hoch sind die kosten für schulungen der gredchäftsleitung?? und deren gehälter??
11.10.2006 um 18:42 Uhr
"betriebsrat",
übliche Notation ist:
"+" für Addition "-" für Subtraktion "*" für Multiplikation "/" für Divison "^" für Potenzierung
"BRistgut",
es ist doch ziemlich wurscht, ob die Kosten "von der Steuer abgesetzt" werden können, oder nicht. Das Geld muss erwirtschaftet werden. Selbstverständlich schmälern die Betriebsratskosten den Unternehmensgewinn und damit auch die Steuerlast. Da Euer AG aber "vor Steuern" rechnet spielt das keine Geige.
11.10.2006 um 18:43 Uhr
Ich würde mich schon mal gar nicht auf so eine Diskussion einlassen, wo der AG versucht, den Mitarbeitern gegenüber zu argumentieren, das die Reduzierung des Weihnachtsgelds auf die Kosten der Betriebsratsseminare zurückzuführen wäre.
Das ist so unsinnig, wie wenn der BR sagen würde, hätte der AG weniger Rohstoffe gekauft, könnte er ein 14. Monatsgehalt bezahlen.
11.10.2006 um 18:47 Uhr
@ harald Wenn du nisht so schnell schreibst wie du sprichts würde es besser laufen
@Ramses danke für die Nachhilfe
@Rollie kommt auf die Argumentation des BRs an, sie scheinen schon im Vorfeld ausgegangen zu sein. Grundsätzlich hast du Recht.
mfg Betriebsrat
11.10.2006 um 18:52 Uhr
wer schreibfehler findet darf sie behalten
12.10.2006 um 15:01 Uhr
Gar nicht auf solch eine Diskussion einlassen, das ist zwar richtig, aber oft nicht möglich. Seminare müssen sein, und können evtl. entstehende zusätzliche Kosten der Firma reduzieren. z.B. bei ungerechtfertigten Kündigungen....usw. Der AG hat auch etwas davon seine BR`s sich weiterbilden zu lassen. Und das mit Sicherheit! Gehe auf diese Schiene, es gab mit Sicherheit Situationen wo ihr als BR eingegriffen habt, und dadurch zusätzliche Kosten von der Firma abgewendet habt. Sei es auch nur schlichtend auf Streitereien einzuwirken, selbst dies spart den Firmen Kosten.
Nur mal so am Rande...... Wie groß ist denn euer BR? Bei 35000.- Euro/Jahr.
bis denn dann....
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