Hallo,

auch ich bräuchte jetzt Eure Hilfe.
In unserem Betrieb wurde per Listenwahl gewählt und unser Betriebsrat hat nun unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Themen.
Durch meine Abwesenheit in der letzten Sitzung, kam durch die Minderheitenregelung,
jemand von der andren Liste zu der BR Sitzung.
Es wurde somit die Stimmüberzahl ausgenutzt und beschlossen, Ersatzmitglied X
zum Datenschutzbeauftragten zu benennen und das ganze steht jetzt mit Beschluss
im Protokoll.
Ich finde das es kein Beschluss im rechtlichen Sinne ist, sondern nur eine
Beschlussfassung. Denn ein Beschluss soll ja schriftlich niedergelegt werden.
Seht Ihr das genauso wie ich ?
Aufgrund des gefassten "Beschlusses" wurde nun das Ersatzmitglied zur nächsten
Versammlung eingeladen.
Somit wären wir eine Person mehr bei der BR Sitzung. Wenn ich recht haben sollte
mit dem Beschluss und der Beschlussfassung, wie sieht das denn aus, kann ich
das Ersatzmitglied aufgrund von Formfehlern kurzfristig wieder ausladen ?
Und noch eine letzte Frage: Wo steht geschrieben was ein Datenschutzbeauftragter für Fähigkeiten haben muss, wenn er vom Betriebsrat berufen wird, habe nur was im BDSG gefunden. (Wir haben eine externen Administrator, soweit ich weiß, ist dies doch ausreichend...die Gewerkschaft behauptet etwas anders.
Freue mich auf Eure Antworten
Mit Kollegialen Gruß