Datenschutzbeauftragter
Hallo,
auch ich bräuchte jetzt Eure Hilfe. In unserem Betrieb wurde per Listenwahl gewählt und unser Betriebsrat hat nun unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Themen. Durch meine Abwesenheit in der letzten Sitzung, kam durch die Minderheitenregelung, jemand von der andren Liste zu der BR Sitzung. Es wurde somit die Stimmüberzahl ausgenutzt und beschlossen, Ersatzmitglied X zum Datenschutzbeauftragten zu benennen und das ganze steht jetzt mit Beschluss im Protokoll. Ich finde das es kein Beschluss im rechtlichen Sinne ist, sondern nur eine Beschlussfassung. Denn ein Beschluss soll ja schriftlich niedergelegt werden. Seht Ihr das genauso wie ich ? Aufgrund des gefassten "Beschlusses" wurde nun das Ersatzmitglied zur nächsten Versammlung eingeladen. Somit wären wir eine Person mehr bei der BR Sitzung. Wenn ich recht haben sollte mit dem Beschluss und der Beschlussfassung, wie sieht das denn aus, kann ich das Ersatzmitglied aufgrund von Formfehlern kurzfristig wieder ausladen ? Und noch eine letzte Frage: Wo steht geschrieben was ein Datenschutzbeauftragter für Fähigkeiten haben muss, wenn er vom Betriebsrat berufen wird, habe nur was im BDSG gefunden. (Wir haben eine externen Administrator, soweit ich weiß, ist dies doch ausreichend...die Gewerkschaft behauptet etwas anders. Freue mich auf Eure Antworten Mit Kollegialen Gruß
Community-Antworten (4)
16.10.2011 um 18:53 Uhr
@Kasimirtoll Als BR kann man keinen DSB ernennen. Das ist Aufgabe des AG.
16.10.2011 um 20:12 Uhr
Es geht wahrscheinlich um die im folgenden Bericht dargestellte Problematik.
http://www.btq.de/fileadmin/Dateiablage/Artikel/CF_06-07_64.pdf
".....Dafür ist es gerade in größeren Gremien sinnvoll, dass der Betriebsrat eines seiner Mitglieder als eigenen ›Datenschutzbeauftragten‹ benennt, und dass dieser die Umsetzung des Datenschutzrechts für das Gremium in die Hand nimmt. Dieser Betriebsrats-Datenschützer sollte sich intensiv mit den Vorgaben des Datenschutzes befassen und die Aufgaben wahrnehmen, die der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Betriebsratsbüro nicht wahrnehmen darf...."
Das heißt dass ein Mitglied die Aufgabe übernimmt, aber noch lange nicht den Rang eines Datenschutzbeauftragten hat. Ob es sinnvoll ist, dafür ein EBRM zu nehmen, bleibt dahingestellt, da er nur die Aufgabe wahrnehmen kann, wenn er wegen Verhinderung Mitglied ist.
Teilnahme an der Sitzung scheidet schon wegen der Forderung nach Nichtöffentlichkeit aus. §30 BetrVG
Es bleibt dem BRV freigestellt auf der nächsten Sitzung folgende TOP zu präsentieren:
- Entbindung des Herrn X von den Aufgaben der Datenkontrolle im Betriebsrat ... oder so ähnlich.
Da meinte wohl die Minderheitenliste eine Hintertür gefunden zu haben ;-))
16.10.2011 um 21:33 Uhr
Da wurde in dem von neskia zitierten Artikel ein Begriff gewählt, der zu Verwechselungen führt.
Ein BR-Mitglied das sich mit Datenschutz auskennt o.k. - aber Datenschutzbeauftragter - nein.
Du solltest mal in der nächsten Sitzung nachfragen, was sich die Kollegen/innen dabei gedacht haben und wie die Aufgaben dieses "Beauftragten" den aussehen sollen.
Aber ich sehe das wie meine Vorredner. An der BR-Sitzung kann er nur teilnehmen, wenn er als Ersatzmitglied des BR hierzu berechtigt ist.
17.10.2011 um 10:46 Uhr
Noch ein Punkt:
Selbst wenn der BR einen eigenen Datenschutzbeauftragen stellt, KANN das aus einem einzigen Grund nicht ein Ersatzmitglied sein:
So lange das Ersatzmitglied nicht nachgerückt ist kann sich das EBRM nicht für BR-Arbeit freistellen. Der BR hat auch nicht das Recht vom AG zu verlangen das dieser dem BR einen Datenschutzbeauftragten (wenn auch nur zeitweilig) freistellt.
Insofern könnte das EBRM nur dann seinen Aufgaben als Datenschutzbeauftragter des BR nachkommen wenn es gerade einmal in den BR nachgerückt ist. Gleiches würde ebenso gelten, wenn damit ein "Spezialist für betrieblichen Datenschutz" gemeint wäre.
NB: Der Datenschutzbeauftragte (im Sinn des Datenschutzbeauftragten nach BDSG, nicht als "Spezialist für betrieblichen Datenschutz im BR") nimmt eigentlich NIE an Sitzungen des BR teil, sondern überwacht den Datenschutz im BR und weist die BRM in den Datenschutz ein. Das kann ausnahmsweise im Rahmen einer Sitzung (zu eben diesem TOP) erfolgen. Generell ist er aber NICHT dabei.
Grundsätzlich KÖNNTE die Bestellung also so stehen bleiben, sinnvoll wäre es nicht.
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