Erstellt am 26.11.2019 um 14:59 Uhr von rtjum
nöö! Was hat er denn "verraten"?
Erstellt am 26.11.2019 um 15:01 Uhr von ganther
wie kommt der BR darauf, diese Macht zu haben? Die SBV hält sich (vielleicht - denn die BR-Sitzung ist erst mal nicht insgesamt geheim) nicht an Recht und Gesetz und daher gilt für Euch auch nicht Recht und Gesetz?
Erstellt am 26.11.2019 um 15:22 Uhr von celestro
"Schweigepflicht gegenüber Themen aus der Betriebsratssitzung"
Wo kommt die denn her?
Erstellt am 26.11.2019 um 15:52 Uhr von SBV Frank
Es gibt keinen ersten und zweiten Schwerbehindertenvertreter!
Es gibt eine Vertrauens Person und dann eventuell eins oder zwei oder drei Stellvertreter!
Es wird immer die Vertrauens Person eingeladen und diese entsendet im Falle der Verhinderung einen Stellvertreter!
Erstellt am 26.11.2019 um 16:47 Uhr von -Ralf-
Diese Antwort wurde von "-Ralf-" gelöscht.
Erstellt am 26.11.2019 um 18:36 Uhr von Kratzbürste
Die SBV hat Teilnahmerecht und fertig.
Man kann vielleicht auch sagen: Wenigstens einer, der die notwendige Öffentlichkeitsarbeit macht .....
Erstellt am 27.11.2019 um 07:58 Uhr von seehas
§ 79 BetrVG legt die Verschwiegenheitspflichten fest. Es kommt also stark darauf an, welche Informationen weitergegeben werden. Solange es sich nicht um schutzwürdige Belange handelt ist es unerheblich. Schutzwürdige Belange sind dabei insbesondere Betriebsgeheimnisse und persönliche Angaben über Mitarbeiter.
Im Kommentar zu § 30 BetrVG steht bei Fitting, dass es keine generelle Pflicht zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Sitzungen gibt. Allerdings gebe es eine Solidaritätspflicht der Mitglieder, die auch darauf abzielt die Funktionsfähigkeit des BR nicht durch Indiskretionen zu beeinträchtigen.
Es kommt also stark darauf an, was ausgeplaudert wird.
Erstellt am 27.11.2019 um 11:52 Uhr von rtjum
@cpth
Der BR kann sowas wie eine generelle Geheimhaltungspflicht gar nicht beschließe, was geheim zu halten ist ist im Gesetz geregelt. Und ich finde Deine Frage und die Anmerkungen dazu schon ziemlich hochnäsig. Wenn du sachliche Antworten haben möchtest, dann musst Du uns auch sachliche Fragen ermöglichen.
Erstellt am 27.11.2019 um 12:25 Uhr von wdliss
Ich versuche es mal sachlich auch wenns schwer fällt:
Selbstverständlich steht es dem BR nicht zu zu urteilen, ob ein SBV einen so schwerwiegenden Verstoß gegen eine Verschwiegenheitspflicht begangen hat, dass er sein gesetzlich verbrieftes Recht auf Teilnahme an einer BR-Sitzung verloren hat. Dafür müsst ihr schon ein Gericht bemühen.