Erstellt am 06.03.2010 um 16:45 Uhr von erwin
>>> und Kollegen bei denen der Verträg nicht verlängert wird rät sich doch für den Rest krankschreiben zu lassen .
Diese Aussage kann das BRM selbt den Job kosten. Solche Aussagen kann der AG berechtigt mit Abmahnung und Kündigung wegen Störung des Betriebsfrieden angehen. Aber auch der BR kann den § 104 BetrVG Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer hier einsetzen, wenn das BRM sich nicht belehren läßt.
Das mit der Geheimhaltung geht nur sofern es Dinge sind, welche lt. BetrVG unter die Verschwiegenheit fallen § 79 Geheimhaltungspflicht.
Arbeitnehmern welche dem Rat des BRM folgen kann es den Lohn kosten.
Erstellt am 06.03.2010 um 17:16 Uhr von Immie
Es gibt nicht viele Dinge die im BR der Schweigepflicht unterliegen.
Beispiele?
Anderen zu raten, sich krank schreiben zu lassen, ist nicht die feine englische Art.
Erstellt am 06.03.2010 um 18:55 Uhr von Troisdorfer
@Was du machen kannst ???
!!! schweigen !!!
Erstellt am 06.03.2010 um 19:29 Uhr von DonJohnson
@all: bevor wir den Kollegen jetzt verteufeln - wer wei was dahinter steckt (sollte es tatsächlich so sein...