Hallo zusammen!

Wenn die dem BR vorsitzende Person das Unternehmen verlässt, der BR Neuwahlen über einen Wahlvorstand initiiert (weil keine EBRMs vorhanden sind!) und kommissarisch die Geschäfte bis zum Abschluss der Wahl weiterführt, muss das verbleibende Gremium trotzdem einen neuen Vorsitz wählen oder reicht es, dass der Stellvertreter seine Aufgabe ausführt und den nicht mehr existenten Vorsitz vertretend übernimmt?

Gruß
PT Netty