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Terminplan in Umlauf gebracht

A
Andys
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, wir stecken ja mit beiden Ohren in den Vorbereitungen zur Wahl. Der WV wurde gewählt und hat seinen Vorsitzenden und Stellvertreter veröffentlich. Nun hat irgend ein Kollege einen Terminplan der Bertriebsratswahl (Vordruck von der GW) in Umlauf gebracht. Kann man dagegen vorgehen?

LG Andys

1.90307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

14.10.2011 um 14:06 Uhr

@Andys Ähm...? Wieso will man dagegen vorgehen?

A
Andys

14.10.2011 um 14:08 Uhr

Na weil Derjenige dem Wahlvorstand vorgegriffen hat?

K
Kölner

14.10.2011 um 14:10 Uhr

@Andys Hat er den Terminplan offiziell als WV in Umlauf gebracht?

A
Andys

14.10.2011 um 14:29 Uhr

Nein nur als Anhaltspunkt. Zur Info einiger Mitarbeiter.

P
Petrus

14.10.2011 um 14:48 Uhr

Also entweder gibt es schon ein Wahlausschreiben - dann ist der Terminplan doch schon öffentlich. Oder es gibt noch keins - was soll dann bitte im "Terminplan" stehen? Monddaten? Denn bis zur Veröffentlichung des Wahlausschreibens könnt ihr die Termine jederzeit "schieben"... Könnt ihr ja machen - und dann den Verursacher der "Falschmeldungen" zum öffentlichen Widerruf bringen

R
rkoch

14.10.2011 um 15:00 Uhr

Daten die der WV nicht offiziell veröffentlicht hat sind Schall und Rauch. Daraus kann keiner irgendetwas ableiten, und wer das tut ist selber Schuld.

Etwas anderes wäre, wenn jemand ABSICHTLICH und in einer Form das man annehmen könnte eine offizielle Mitteilung des Wahlvorstands vor sich zu haben z.B. verlauten oder gar veröffentlichen läßt das der Wahltermin den der WV veröffentlicht hat verschoben worden wäre, mit dem Ziel die Wähler am richtigen Tag von der Wahl abzuhalten. Das wäre eine Straftat.

Aber eine unverbindliche Terminliste in der z.B. der spätest mögliche Termin des Aushangs des Wahlausschreibens vermerkt (und auch so erkennbar) ist wird i.d.R. am Ende keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Wahl haben und ist somit unkritisch. Im Zweifelsfalle kann der WV die selbe Liste eben mit dem Vermerk "Vorläufiger Terminplan" selbst veröffentlichen. Damit wird daraus definitiv eine unverbindliche Information an die AN.

G
gironimo

14.10.2011 um 17:52 Uhr

Wenn der Kollege meint so "Wahlkampf" machen zu wollen.....

unternehmen braucht Ihr da nichts.

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