Erstellt am 14.10.2011 um 12:06 Uhr von Kölner
@Andys
Ähm...? Wieso will man dagegen vorgehen?
Erstellt am 14.10.2011 um 12:08 Uhr von Andys
Na weil Derjenige dem Wahlvorstand vorgegriffen hat?
Erstellt am 14.10.2011 um 12:10 Uhr von Kölner
@Andys
Hat er den Terminplan offiziell als WV in Umlauf gebracht?
Erstellt am 14.10.2011 um 12:29 Uhr von Andys
Nein nur als Anhaltspunkt. Zur Info einiger Mitarbeiter.
Erstellt am 14.10.2011 um 12:48 Uhr von petrus
Also entweder gibt es schon ein Wahlausschreiben - dann ist der Terminplan doch schon öffentlich. Oder es gibt noch keins - was soll dann bitte im "Terminplan" stehen? Monddaten? Denn bis zur Veröffentlichung des Wahlausschreibens könnt ihr die Termine jederzeit "schieben"... Könnt ihr ja machen - und dann den Verursacher der "Falschmeldungen" zum öffentlichen Widerruf bringen
Erstellt am 14.10.2011 um 13:00 Uhr von rkoch
Daten die der WV nicht offiziell veröffentlicht hat sind Schall und Rauch. Daraus kann keiner irgendetwas ableiten, und wer das tut ist selber Schuld.
Etwas anderes wäre, wenn jemand ABSICHTLICH und in einer Form das man annehmen könnte eine offizielle Mitteilung des Wahlvorstands vor sich zu haben z.B. verlauten oder gar veröffentlichen läßt das der Wahltermin den der WV veröffentlicht hat verschoben worden wäre, mit dem Ziel die Wähler am richtigen Tag von der Wahl abzuhalten. Das wäre eine Straftat.
Aber eine unverbindliche Terminliste in der z.B. der spätest mögliche Termin des Aushangs des Wahlausschreibens vermerkt (und auch so erkennbar) ist wird i.d.R. am Ende keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Wahl haben und ist somit unkritisch. Im Zweifelsfalle kann der WV die selbe Liste eben mit dem Vermerk "Vorläufiger Terminplan" selbst veröffentlichen. Damit wird daraus definitiv eine unverbindliche Information an die AN.
Erstellt am 14.10.2011 um 15:52 Uhr von gironimo
Wenn der Kollege meint so "Wahlkampf" machen zu wollen.....
unternehmen braucht Ihr da nichts.