Soziale Angelegenheit - darf der AG in einem schriftlichen Umlauf einen MA namentlich benennen?
ein hallo an ALLE
darf der AG in einem schriftlichen Umlauf einen MA namentlich benennen? Dieser MA hat aufgrund seiner fehlerhaften Aufträge bereits schon ein Gespräch mit seinem direkten Vorgesetzten geführt und wurde jetzt trotzdem noch namentlich benannt.
gruß ziege
Community-Antworten (1)
19.02.2007 um 15:25 Uhr
Hallo Ziege, hier verstehe ich das Ganze nicht. Wo wird der Name des MA benannt? Oder was ist denn da mitgeteilt worden? Wie viele Fehler dieser MA gemacht hat? Kannst Du das ein wenig konkreter beschreiben?
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