Wahlausschreiben - zählt Aushang-Tag bei Sechs-Wochen-Frist?
Auf einem Terminplan für die BR-Wahl 2006 steht als spätester Termin, um das Wahlschreiben zu erlassen der 31. Januar. Die Wahl soll am 14. März über die Bühne gehen. Beide Tage sind Dienstage. Bei der Waf-Sofware heißt es, dass der Tag des Aushanges bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist nicht mitzählt - wo finde ich das irgendwo im Gesetz (WO).
Oder ist am 31. Januar als Aushangsdatum eher der 15. März als Wahltermin zu wählen?
Bin mir plötzlich unsicher, da ich mich auf den Terminplan verlassen habe.
Auf einer Verdi-Unterlage wird so gerechnet: Aushang am 7. Februar 2002 (Donnerstag) früheste Stimmabgabe am 22. März 2002 (Freitag).
Ergänzung 22:15 Uhr: Meine Vermutung findet in http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php seine Bestätigung. Wahltag 14. März=Aushand 30. Janaur.
Community-Antworten (2)
31.01.2006 um 00:25 Uhr
Hallo Norden,
kommt drauf an, wählt Ihr im vereinfachten Wahlverfahren oder nicht. Im normalen Wahlverfahren wäre der 15. März als Wahltermin der frühest, mögliche Tag (§187 (1) BGB). Im vereinfachten Wahlverfahren ist es der 14. März (§31 (1)WO und §36(2)WO). Siehe dazu den Kommentar im Fitting § 3 (1) WO Randnumer 4.
Mit frdl. Grüßen Nachthase
31.01.2006 um 00:38 Uhr
Der mir vorliegende Terminplan gilt nicht für das vereinfachte Wahlverfahren und ist somit offenschtlich falsch. Danke!
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