Stützliste - kann eine Liste abgelehnt werden, wenn die Stützliste separat im Umlauf war?
Hallo, ich habe eine Frage was die Stützliste angeht. Kandidatenliste ist mit der Stüzliste auf einem Blatt. Wir haben mehr Unterschriften gesammelt als nötig, aber da die Stützliste gleich voll war, haben wir eine extra Stützliste genommen. Wenn die Kollegen unterschreiben reicht es Ihnen doch wenn man Ihnen erzählt wer auf der Kandidatenliste steht. Heute sagte der WV zu mir es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kandidatenliste immer mit der Stützliste zur gleiche Zeit und am gleichen Ort im Umlauf ist. Wo steht das im Gesetz? Ich dachte Unterschriften kann man sammeln so viel man will. Kann eine Liste schon im Vorfeld abgelehnt werden, wenn die Stüzliste seperat im Umlauf war? Vielen Dank für eure Antwort.
Community-Antworten (1)
23.03.2006 um 00:08 Uhr
Hallo Powerfrau,
habe gerade nachgelesen im BetrVG Basiskomentar mit WO: §14 satz5 Ein wirksamer Wahlvorschlag setzt vorraus, daß sich die erforderlichen Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste befinden. Deshalb müssen Vorschlags- und Unterschriftenteil gegen Trennung gesichert und zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sei. Büroklammer reicht nicht aus, mittels Heftmaschine wobei noch zusätzlich die Blätter so aufgefächert und gestempelt sind das entfernen eines Blattes eine sichtbare Lücke im Stempel entstehen würde. Hoffe das hilft dir
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