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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrheit der Belegschaft muss über Gründung von BR abstimmen?

P
PeterMüller
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben für Donnerstag zur BV eingeladen, um einen Wahlvorstand zu wählen. Unser Vorstand behauptet nun, diese BV dazu dient, um zu entscheiden, ob überhaupt ein BR gegründet werden soll. Zusätzlich wird behauptet, dass deswegen eine Mehrheit aller Anwesenden darüber entscheidet, ob es überhaupt dazu kommt, indem ein Wahlvorstand gewählt wird.

Ich habe dazu leider bisher nichts gefunden - vielleicht könnt ihr mir helfen?

Viele Grüße

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Community-Antworten (3)

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Kjarrigan

28.02.2022 um 13:21 Uhr

https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden?gclid=EAIaIQobChMI_M6zlqKi9gIVk49oCR3blwuSEAAYAyAAEgJpq_D_BwE

bitte mal lesen und die Video schauen

Und nein hier irrt Eurer Vorstand (AG)

Der Wahlvorstand wird auf jeden FAll gewählt. Die Mehrheit der anwesenden AN entscheidet nicht ob es überhaupt einen WV gibt sondern die Mitgliedern werden mit der Mehrheit gewählt

Also: wir haben haben 6 Kandidaten Wer ist für Müller 56 Handzeichen Wer ist für Meier 23 Handzeichen Wer ist für Schmidt 46 Handzeichen usw

Die 3 MA mit den meisten stimmen sind im WV der Rest ist Ersatzmitglied nach.

Macht ihr das ohne Rechtsbeistand / Gewerkschaft? Es scheint ja einigen Gegenwind aus der AG - Seite zu geben.

R
R.Staunlich

28.02.2022 um 13:40 Uhr

Fitting schreibt dazu: "Jedes einzelne Mitgl. bedarf der Stimmenmehrheit der anwesenden ArbN." Wenn also in dieser Wahlversammlung nicht mindestens drei Wahlberechtigte von mehr als der Hälfte der Anwesenden deren Stimme bekommen,, so gibt es erst einmal keinen Wahlvorstand. Dann sollte aber der Gang zum Arbeitsgericht erfolgen, welches dann einen WV einsetzen wird.

C
Chris84

01.03.2022 um 15:15 Uhr

Hallo,

das Betriebsverfassungsgesetz sieht keine Abstimmung vor und ihr solltet euch darauf auch nicht einlassen. Es ist ein beliebtes Manöver von Arbeitgebern, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.

Wendet euch an die zuständige Gewerkschaft.

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