Erstellt am 28.02.2022 um 12:21 Uhr von Kjarrigan
https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden?gclid=EAIaIQobChMI_M6zlqKi9gIVk49oCR3blwuSEAAYAyAAEgJpq_D_BwE
bitte mal lesen und die Video schauen
Und nein hier irrt Eurer Vorstand (AG)
Der Wahlvorstand wird auf jeden FAll gewählt.
Die Mehrheit der anwesenden AN entscheidet nicht ob es überhaupt einen WV gibt sondern die Mitgliedern werden mit der Mehrheit gewählt
Also: wir haben haben 6 Kandidaten
Wer ist für Müller 56 Handzeichen
Wer ist für Meier 23 Handzeichen
Wer ist für Schmidt 46 Handzeichen
usw
Die 3 MA mit den meisten stimmen sind im WV der Rest ist Ersatzmitglied nach.
Macht ihr das ohne Rechtsbeistand / Gewerkschaft?
Es scheint ja einigen Gegenwind aus der AG - Seite zu geben.
Erstellt am 28.02.2022 um 12:40 Uhr von R.Staunlich
Fitting schreibt dazu: "Jedes einzelne Mitgl. bedarf der Stimmenmehrheit der anwesenden ArbN."
Wenn also in dieser Wahlversammlung nicht mindestens drei Wahlberechtigte von mehr als der Hälfte der Anwesenden deren Stimme bekommen,, so gibt es erst einmal keinen Wahlvorstand. Dann sollte aber der Gang zum Arbeitsgericht erfolgen, welches dann einen WV einsetzen wird.
Erstellt am 01.03.2022 um 14:15 Uhr von Chris84
Hallo,
das Betriebsverfassungsgesetz sieht keine Abstimmung vor und ihr solltet euch darauf auch nicht einlassen. Es ist ein beliebtes Manöver von Arbeitgebern, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Wendet euch an die zuständige Gewerkschaft.