Mehrheit der Belegschaft muss über Gründung von BR abstimmen?
Hallo zusammen,
wir haben für Donnerstag zur BV eingeladen, um einen Wahlvorstand zu wählen. Unser Vorstand behauptet nun, diese BV dazu dient, um zu entscheiden, ob überhaupt ein BR gegründet werden soll. Zusätzlich wird behauptet, dass deswegen eine Mehrheit aller Anwesenden darüber entscheidet, ob es überhaupt dazu kommt, indem ein Wahlvorstand gewählt wird.
Ich habe dazu leider bisher nichts gefunden - vielleicht könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
28.02.2022 um 13:21 Uhr
bitte mal lesen und die Video schauen
Und nein hier irrt Eurer Vorstand (AG)
Der Wahlvorstand wird auf jeden FAll gewählt. Die Mehrheit der anwesenden AN entscheidet nicht ob es überhaupt einen WV gibt sondern die Mitgliedern werden mit der Mehrheit gewählt
Also: wir haben haben 6 Kandidaten Wer ist für Müller 56 Handzeichen Wer ist für Meier 23 Handzeichen Wer ist für Schmidt 46 Handzeichen usw
Die 3 MA mit den meisten stimmen sind im WV der Rest ist Ersatzmitglied nach.
Macht ihr das ohne Rechtsbeistand / Gewerkschaft? Es scheint ja einigen Gegenwind aus der AG - Seite zu geben.
28.02.2022 um 13:40 Uhr
Fitting schreibt dazu: "Jedes einzelne Mitgl. bedarf der Stimmenmehrheit der anwesenden ArbN." Wenn also in dieser Wahlversammlung nicht mindestens drei Wahlberechtigte von mehr als der Hälfte der Anwesenden deren Stimme bekommen,, so gibt es erst einmal keinen Wahlvorstand. Dann sollte aber der Gang zum Arbeitsgericht erfolgen, welches dann einen WV einsetzen wird.
01.03.2022 um 15:15 Uhr
Hallo,
das Betriebsverfassungsgesetz sieht keine Abstimmung vor und ihr solltet euch darauf auch nicht einlassen. Es ist ein beliebtes Manöver von Arbeitgebern, um die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Wendet euch an die zuständige Gewerkschaft.
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