Geltend machen von Überstunden
Liebe Mitkämpfer, wir haben einige ambulante Pflegedienste in der Firma. In diesem Bereich entstehen regelmäßig Überstunden. Im häuslichen Bereich lässt sich nun mal nicht jede Minute planen. Diese Stunden sind auch nicht direkt angeordnet, sondern werden bis jetzt stillschweigend geduldet. Im Internet habe ich gelesen das der Arbeitnehmer in der Beweispflicht ist. Wer kann mir dazu Tipps geben. Gibt es Material/Formulare womit man diese Stunden richtig geltend macht?
Community-Antworten (3)
14.10.2011 um 13:52 Uhr
Wenn die Stunden geduldet werden und es z.B. Freizeitausgleich oder eine entsprechende Bezahlung gibt, geht es nach meinem Verständnis in Ordnung. Allerdings sollten die Stunden zumindest erfasst und vom AG bestätigt werden.
Denn es stimmt das der Arbeitnehmer seine Stunden nachweisen muss. Sollte es also so ausschauen, dass ein Berg voller Überstunden angefallen ist und sich nichts tut, solltet ihr euch sofort die Stunden von eurem Arbeitgeber bestätigen lassen.
Hier findest du ein Formular zu finden. Hoffe es hilft dir weiter.
Nachweis von Überstunden / zuschlagsberechtigte Zeiten für Monwww.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-3/.../Ueberstundenmeldung.
14.10.2011 um 17:32 Uhr
Der richtige Link lautet:
http://www.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-3/PDF/Ueberstundenmeldung.pdf
14.10.2011 um 17:44 Uhr
Ich denke, der BR sollte sich mit dem Arbeitgeber darüber einigen, wie die Zeiterfassung und die Abrechnung in solchen Fällen aussehen soll.
"sondern werden bis jetzt stillschweigend geduldet" - soll wohl eher heißen "stillschweigend erwartet". Denn das der Pfleger Mitten beim Hausbsuch den Hammer fallen läßt, wird der AG ja wohl auch nicht dulden.
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