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Soziales Ungleichgewicht durch Einmalzahlung

B
BRZAB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

habe hier im Betrieb mal wieder ein sehr komplexes Problem, und ich hab keine Ahnung wie ich es angehen kann. Es gibt hier im Unternehmen eine freiwillige Einmalzahlung, welche einmal im Jahr ausgeschüttet wird. Der Betrag ist von der Abteilung in der man arbeitet abhängig. Große Gewinne aus dem Vorjahr, hohe Auszahlung, kleine Gewinne, kleine Auszahlung. Es ist jetzt so, dass der Mitarbeiter der Abteilung mit der großen Auszahlung, 30 mal mehr bekommt, ja 30 mal, als der Mitarbeiter in der Abteilung mit dem kleineren Gewinnergebnis. Zudem gibt es eine Abteilung die offiziell überhaupt nichts bekommt, da sie keine Gewinne erwirtschaftet. Wie siehts aus Kollegen, sozialer Frieden, gute Sitten, AGG, hat jemand ne Ahnung wie ich gegen das soziale Ungleichgewicht im Unternehmen Vorgehen kann. Logisch, ich werde versuchen den Passus dieser Zahlung aus der Entgeltregelung zu streichen. Aber die läuft halt im Moment noch, und ob ich ne Mehrheit in meinem BR-Team bekomme weiss ich auch noch nicht. Fällt Euch dazu was ein. Danke

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Community-Antworten (11)

L
Lernender

13.10.2011 um 13:03 Uhr

§ 87/10 BetrVG die MB auch bei freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers. Ihr seid bei der Verteilung der freiwilligen Zahlung im Rennen.

Was ich nicht verstanden habe ist folgender Satz von dir. ""ich werde versuchen den Passus dieser Zahlung aus der Entgeltregelung zu streichen. Aber die läuft halt im Moment noch""

Habt ihr demnach schon eine Regelung vereinbart?

G
ganther

13.10.2011 um 13:22 Uhr

"....und ob ich ne Mehrheit in meinem BR-Team bekomme weiss ich auch noch nicht."

Wenn der BR hier nichts unternehmen will dann wird es hier wohl keine Änderungen geben. Individualrechtlich ist es schwierig bis unmöglich, hier etwas zu erreichen. Wenn der AG das sauber in die Verträge eingearbeitet hat....

B
BRZAB

13.10.2011 um 13:39 Uhr

Es gibt ne Entgeltregelung, der vorhergehende BR hat das verbrochen! Bin gerade dabei die Entgeltregeluing zu bearbeiten! In diesem Zusammenhang möchte ich die ergebnisorientierte Einmalzahlung streichen!

G
ganther

13.10.2011 um 13:42 Uhr

wenn der AG eine solche aber will wird er diese durch eine Einigungsstelle erstreiten können. Wir können bei uns leider ein Lied davon singen. Am Ende hat uns der AG fast mit den MA erpresst. Erfolgsorientierte Bezahlung oder er streicht die ganze Kiste ohne Kompensation.

Daraufhin ist bei uns im Betrieb fast Krieg ausgebrochen. Es gab sogar Handgreiflichkeiten gegenüber einem BRM

B
blackjack

13.10.2011 um 13:45 Uhr

BRZAB, eine Ungleichbehandlung bei Sonderzahlungen sind vom BAG anerkannt bei: Bindung bestimmter Arbeitnehmergruppen an den Betrieb; die besondere Belastung einer Gruppe sowie den Ausgleich von Nachteilen im Entgeltbereich. Auch eine Differenzierung nach Aufgaben und Anforderungen der unterschiedlich behandelten Arbeitnehmergruppen kommt in Betracht. Die unterschiedliche Behandlung in sich geschlossener Arbeitnehmergruppen ist in der Regel gerechtfertigt, sofern an objektive Gruppenmerkmale angeknüpft wird.

L
Lernender

13.10.2011 um 14:00 Uhr

Ist denn den Mitarbeitern diese Ungleichbehandlung bekannt. Falls nicht würde ich dieses System gemäß eurem Auftrag einmal vorstellen.

G
gironimo

13.10.2011 um 17:38 Uhr

Ergebnisorientierter Gewinn kann ja in der BV stehen bleiben. Nur die Definition muss geändert werden.

Alle Arbeitsplätze arbeiten zur Erreichung des Firmenziels - auch wenn sie auf dem ersten Blick nur Kosten, wie z.B. die Personalabteilung, die Buchhaltung, EDV u.s.w.

Sind die bisher alle außen vor?

Also der Weg kann nur sein. Durch Verhandlungen eine bessere BV ausarbeiten. Kommt es nicht zur Einigung, die alte BV kündigen und ggf. Einigungsstelle anrufen.

Und natürlich bei dem Ganzen nicht die Öffenlichkeitsarbeit vertgessen.

G
ganther

14.10.2011 um 02:46 Uhr

@gironimo

genau dein Vorgehen hat unser Gremium versucht und die Einigungsstelle wurde zum Fiasko

  1. Der Einigungsstellenvorsitzende hatte NULL Problem damit nach einzelnen Profit-Centern (bei uns wird jeder Bereich so geführt) die Zielerreichung und Ausgangsbetrag zu unterscheiden
  2. Der AG hätte ALLEN AN nichts mehr gezahlt wenn der BR seinen Willen durchgesetzt hätte. Bekanntermaßen hat der BR nur ein MBR beim wie und nicht beim ob

Frag mal unseren BRM-Kollegen der nachts auf dem Parkplatz von mind. 5 MA zusammengeschlagen wurde wie das Richtung Belegschaft gewirkt hat. Sicher hat der AG dem Betriebsklima mit seiner Aktion massiv geschadet aber er hat es geschafft den schwarzen Peter dem BR zu geben und der Zorn richtete sich dann alleine gegen uns.Und nun bitte nicht der Hinweis dass die Gewerkschaft etwas für uns hätte tun können. Die hat versucht für den Wahlkampf für die BR-Wahl zu nutzen und ist dem Gremium in den Rücken gefallen.... Wir sind bei dem Thema inzwischen bedient

B
BRZAB

14.10.2011 um 13:01 Uhr

Hallo. danke zusammen für eure Antworten und Meldungen. Die Hinweise von euch, denk an die Öffentlichkeitsarbeit und stellt euer System vor und wissen die Mitarbeiter von der sozialen Ungerechtigkeit ist nur schwer durchzuführen, bzw. zu beantworten. Die Ergebnisorientierte freiwillige Sonderzahlung steht in der Entgeltregelung, es gibt 3 bzw. 4 verschiedene Auszahlungsabteilungen und dementsprechend 4 unterschiedliche Beträge. Die Mitarbeiter wissen dass es 4 verschiedene Beträge gibt, kennen aber nicht die Höhe der Auszahlungen, bzw. die großen Unterschiede der Ausschüttung. MNur wir als BR bekommen mit der Berechnungsformel die vollständigen Auszahlungszahlen. Im Gegensatz zu der Jahressonderzahlung, die für jeden Mitarbeiter gleich ist, steht auf den Lohnzetteln bei der Auszahlung der ergebnis Prämie, dass der Mitarbeiter über die Höhe der Zahlung stillschweigen zu wahren hat. Das heisst die Problematik ist bei der GF bekannt und wird durch das Stillschweigen verheimlicht. So ist es schwer bis unmöglich für mich, diese soziale Ungerechtigkeit zu benennen. Wisst ihr ob das rechtlich haltbar ist mit dem Stillschweigen was auf unserem Lohnzettel steht! Haben nicht alle Mitarbeiter das Recht zu erfahren, inwieweit die Leistungsprämie von Bereich zu Bereich variiert? Gehört es nicht zu meinen Aufgaben darüber zu informieren?

L
Lernender

14.10.2011 um 16:29 Uhr

Wieso kann der Br. nicht sagen, die Spanne der Auszahlung geht von null bis ...........

Ich bin der festen Überzeugung das ist machbar.

B
BRZAB

14.10.2011 um 17:52 Uhr

Du hast recht die Idee erscheint mir gut, ich werde das prüfen! Danke

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