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Einmalzahlung tariflich vereinbart, Geschäftsleitung lehnt ab wegen Geschäftslage - zulässig?

T
Tuarek
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusamme,

Einmalzahlung, leider ist eine Einigung mit unserer Geschäftleitung nicht möglich. Mitte des Jahres schlug die Geschäftsleitung dem BR vor jedem Mitarbeiter eine Einmalzahlung in höhe von 175,-€ zu zahlen. Der BR lehnte dies ab. Nach mehreren Besprechungen mit der Geschäftleitung ist der Stand nun, daß überhaubt keine zahlung erfolgen soll. Der BR fordert jedoch weiterhinn die Tariflich vereinbarten 310,-€. Die Geschäftsleitung behaubtet jedoch das die Geschäftslage dies nicht zu ließe. Die uns vorgelegten Zahlen sind nichtssagen.

Wie haben nun die Geschäftsleitung aufgefordert die 310,-€ im Dezember auszuzahlen oder wir würden uns an die Einigungsstelle wenden.

Wer hat die gleichen Probleme, oder kann uns sagen ob wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Danke

3.54603

Community-Antworten (3)

M
Mike1976

22.11.2006 um 13:09 Uhr

Ich denke schon, das Ihr den richtigen Weg eingeschlagen habt. Denn wenn ein Tarifvertrag existiert, muss dieser auch eingehalten werden.

Nachher kommt Euer Chef noch auf die Idee, er kann die Tarifgehälter nicht zahlen und kürzt diese aus betrieblichen Gründen...wo kommen wir denn da hin.

Tarifvertrag ist bindend, wenn ich falsch liege bitte ich um Verbesserung.

N
nidis

22.11.2006 um 14:54 Uhr

Hallo Tuarek! Ich denke allerdings, dass die Einigungsstelle hier nicht greift. Wenn die Zahlung eine tarifliche Regelung ist, könnt ihr die Nichtzahlung nicht durch ein Einigungsstellenverfahren erstreiten. Dies ist individualrecht und jeder einzelne AN muß sich seine Einmalzahlung einklagen.

R
Rolfo2

22.11.2006 um 16:23 Uhr

Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber aber auch verklagen auf die Einhaltung der Tarifvereinbarung. Da ihr tariflich gebunden seid habt ihr doch sicherlich auch eine Gewerkschaft. Holt euch die ins Boot.

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