Erstellt am 11.10.2011 um 23:01 Uhr von paula
erst mal gar nichts.... beim nächsten Mal vielleicht nicht wieder wählen...
aber kann es nicht sein, dass es Gründe für den BR gibt so zu agieren? Schon mal nachgefragt?
Erstellt am 12.10.2011 um 07:17 Uhr von Kölner
@moindc
Es wäre auch interessant um was es geht...
Erstellt am 12.10.2011 um 09:17 Uhr von Tanzbär
> ...nachteil einiger Mitarbeiter ...
Vielleicht zum Vorteil der Masse? Und einige fühlen sich dann benachteiligt?
Die Glaskugel ist trüb' ...
Erstellt am 12.10.2011 um 09:27 Uhr von wölfchen
. . . und: jede Betriebsvereinbarung ist ein Kompromiss und es wird immer, wirklich immer MA geben, die sich benachteiligt fühlen. Ich schließe das daraus, dass in der Fragestellung steht: zum Nachteil einiger Mitarbeiter. Daraus folgt, dass die BV nicht zum Nachteil aller MA ist, sondern nur für einige. Und das wird immer der Fall sein - in diesem Fall muss sich das Einzelinteresse dem Allgemeinwohl unterordnen.
Beispiel: nur weil einige geldgierige, oder milder gesagt, bedürftige MA gern Überstunden ohne Ende leisten, kann der BR nicht eine BV abschließen, in der die unbegrenzte Leistung von Überstunden abgesegnet wird. Also werden sich die besagten bedürftigen MA bei einer gegenteiligen BV benachteiligt fühlen . . .
Erstellt am 12.10.2011 um 09:36 Uhr von rkoch
Nicht zu vergessen allerdings: Auch gegenüber BV gilt das Günstigkeitsprinzip. Eine Regelung in einer BV die tatsächlich schlechter ist als eine einzelvertragliche Regelung zum gleichen Umstand entfaltet keine Wirkung, egal ob die BV oder die einzelvertragliche Regelung zuerst da war.
Dumm nur, das diese AN dann dieses Günstigkeitsprinzip einklagen müssen.....
Erstellt am 12.10.2011 um 09:46 Uhr von moindc
Naja, wenn die benachteiligten ca. 50 Prozent aus eine Gruppe ausmachen die es betrifft, kann man eigendlich nicht von wenigen sprechen,zumal der betriebsrat nicht mit dem Mitarbeitern spricht was der BR so vor hat bzw. Meinungen einholt. Und diese 50 Prozent werden definitiv benachteiligt.
Erstellt am 12.10.2011 um 10:03 Uhr von Kölner
@moindc
Kannst Du denn mal mitteilen, was der Inhalt sein soll? Sonst gibt es nachher Pseudosolidarisierungen, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Erstellt am 12.10.2011 um 12:05 Uhr von Niemand
bei uns haben sich schon Mitarbeiter benachteiligt gefühlt, durch eine BV zur Gleitzeit, die auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz drängt.
Man muss hier schon wissen um was es geht bevor man einen Rat geben kann.
Erstellt am 12.10.2011 um 12:34 Uhr von moindc
Ich kann garnicht so konkret werden, da das schon wieder gegen mich ausgelegt werden kann. Nur.... der Betriebsrat kann doch nicht sein eigenes Süppchen kochen ohne mit den Mitarbeiter zu reden bzw. der BR redet nur mit gewissen Mitarbeitern.....
Kann der BR eine BV unterschreiben ohne die Mitarbeiter im vorfeld zu unterrichten? Dann kann ich mir den BR auch sparen...
Erstellt am 12.10.2011 um 12:47 Uhr von Kölner
@moindc
Wenn Du nicht konkret werden willst, dann ist das so - ich bin raus!
Achja:
Der BR kann!
Erstellt am 12.10.2011 um 14:19 Uhr von DonJohnson
*Ich kann garnicht so konkret werden, da das schon wieder gegen mich ausgelegt werden kann. *
natürlich kannst du.... mußt ja nicht ins kleinste Detail gehen sondern nur sagen, was die BV regeln soll.
Also in meiner BR Praxis war es immer so, dass einzelne Leute nicht so supi zufrieden waren mit einer BV, manchmal aus Unwissenheit, oder weil halt neue Wege gegangen werden und "neues ist immer schlecht".
Beispiele gefällig?
BV Monatslohn, BV Flex Arbeitszeit, BV Urlaubsgrundsätze usw usw usw
Ein BR kann auch nciht immer jedem alles recht machen, das ist nun mal so und wird immer so bleiben. Klar, wir sprechen mit den AN, versuchen sie mit ins Boot und zur Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Aber nciht immer klappt das. Manche BV´en schlägt auch der AG vor, die man vielleicht selber eigentlich nciht abschließen möchte.
In deinem Fall ist es auch denkbar, dass die BV rechtsunwirksam ist (teils oder ganz). Das allerdings kann man nur einschätzen, wenn man mehr Infos hat.
Wenn du also versuchen willst dich zu wehren, oder zumindest unsere Rechtsauffassung diesbezüglich kennen lernen möchtest, dann bleibt dir ncihts anderes übrig, als ein wenig mehr ins Detail zu gehen...
Erstellt am 13.10.2011 um 09:45 Uhr von wölfchen
. . . und vor allem: die Formulierungen genauer auswählen. "Zum Nachteil einiger" suggeriert, dass es eben nur einige, also eine Minderheit darstellt. Treffender wäre nach Deiner Ergänzung die Formulierung gewesen: "zum Nachteil der halben Belegschaft" . . .