Erstellt am 11.10.2011 um 15:34 Uhr von petrus
> Nun ist der Shop, wo ein Mitglied tätig ist in der Woche personalmäßig unterbesetzt
Da hilft einstellen
> und das Mitglied kann nicht zur Sitzung.
Doch doch.
> Muß sichergestellt werden, das das Mitglied an der Sitzung teilnehmen kann?
Richtig. Und zwar vom ArbGeb.
> Oder kann dieses Mitglied (von neun) auch mal aus peronellen Gründen fehlen?
Können schon. Ist in dem Fall aber ein grober Pflichtverstoß des BRM.
> Schließen der Filiale ist nicht möglich.
Komischerweise konnten bei der Bahn in der letzten Woche deutschlandweit die Schalter geschlossen werden, ohne das jemandem der Himmel auf den Kopf gefallen ist (oder so).
Wenn Cheffe der Meinung ist, zusperren ist nicht, muss _er_ für Ersatz sorgen. Also Aushilfe einstellen oder notfalls selber im Laden stehen.
Erstellt am 11.10.2011 um 15:37 Uhr von gironimo
das Mitglied würde ja nicht aus persönlichen Gründen sondern aus betrieblichen Gründen fehlen. Spätestens mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der Arbeitgeber gewußt, dass das BR-Mitglied wegen Sitzungen ausfallen wird und hätte Vorsorge treffen müssen.
Die Teilnahme an der BR-Sitzung ist eine Amtspflicht. Der Arbeitgeber kann seine Organisationsprobleme nicht an das BR-Mitglied weiter geben.
Erstellt am 11.10.2011 um 15:40 Uhr von rescue
Vielen Dank für Eure schnellen und kompetenten Antworten. Nun bin ich beruhigt und kann den "schwarzen Peter" weitergeben :-)
Erstellt am 11.10.2011 um 16:01 Uhr von petrus
Noch ein wenig mehr zu Deiner Beruhigung: http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat
Das PDF mit den Infos kannst du ja dann zusammen mit dem schwarzen Peter weitergeben ;-)