Reise des GBR
Ein Hallo an die Wissenden
Thema: Reisen des GBR
Unser Unternehmen ist bundesweit aufgestellt. Wir tagen fast ausschließlich in unserer hauptstadt, da dort die zentrale ist. Nun möchten wir als GBR einige Häuser in Bayern/Franken aufsuchen und verlagern unsere Sitzung nach nürnberg. Der AG lehnte erstmal ab. ich bin mir sicher zu wissen, das wir selbst über den Ort der sitzungen bestimmen können, aber wo steht das nochmal. Bitte jetzt nicht § 40 betrVG als Antwort benennen, das ist klar.
maremoto
Community-Antworten (1)
11.10.2011 um 17:21 Uhr
aber wo steht das nochmal.
Im Kommentar Deiner Wahl, z.B. DKK Rn. 42 und 53 zu §51 BetrVG....
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