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interne Stellenauschreibungen

S
Strategie
Jan 2018 bearbeitet

Es wurde eine Ausschreibung im konzernweiten Intranet geschaltet für eine befristete Stelle (Elternzeit) innerhalb unserer Gesellschaft die eine Tochtergesellschaft (eigenständige GmbH) innerhalb eines großen Konzerns ist. Aus den Bewerbern hat man eine weitere befristete Stelle in unserer Gesellschaft besetzt aber diese Stelle nicht zusätzlich separat ausgeschrieben. Ist dies zulässig? Wir haben erst einmal widersprochen. Zum anderen: muss eine Stelle nicht auch gesellschaftsintern ausgeschrieben werden und nicht nur im konzernweiten Intranet?

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Community-Antworten (7)

L
Lernender

11.10.2011 um 14:17 Uhr

Soweit ihr eine Vereinbarung nach § 93 mit dem AG. getroffen habt, muss die Stelle intern ausgeschrieben werden. Das hindert den Arbeitgeber aber nicht, auch Konzernweit auszuschreiben. Er hat keine Besetzungspflicht aus dem Pool der internen Bewerber.

Falls ihr die Vereinbarung habt, muss die zweite Stelle ausgeschrieben werden.

B
blackjack

11.10.2011 um 14:35 Uhr

..haben alle Zugang zum Intranet?

S
Strategie

11.10.2011 um 14:41 Uhr

Das die Stellen im konzernweiten Intranet ausgeschrieben werden ist unproblematisch. Aber müssten freie Stellen in der Tochtergesellschaft (GmbH) bzw. Ausschreibungen dieser Stellen auch in der Tochtergesellschaft den Mitarbeitern bekannt gemacht werden? Man schaut ja nicht jeden Tag in die Jobbörse des konzernweiten Intranets um zu erfahren ob in der eigenen Gesellschaft (ca. 90 Mitarbeiter) freie Stellen gibt.

B
blackjack

11.10.2011 um 15:01 Uhr

Sofern für den ArbGeb eine Pflicht zur internen Stellenausschreibung besteht, müßten diese auch intern ausgeschrieben werden. Demnach sollte der ArbGeb die angebotenen Stellen im Intranet zusätzlich intern aushängen. Die Ausschreibung von freien Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG kann dann auch in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fallen, wenn wegen der unternehmenseinheitlichen Personalplanung die Ausschreibung auf Unternehmensebene im Interesse der Arbeitnehmer liegt.

G
gironimo

11.10.2011 um 17:48 Uhr

wenn doch alle die Jobbörse kennen und jeder Zugang hat - was soll da noch zusätzlich geschehen. Ans schwarze Brett schaut doch auch nicht jeder jeden Tag. Wenn aber nicht jeder an diese Job-Börse kann, muß natürlich dafür gesorgt sein, dass innerbetrieblich die Ausschreibung erfolgt.

Vielleicht könnte die Jobbörse so gestaltet werden, dass man nur Job's des eigenen Betriebes anzeigen lassen kann.

Eine andere als die ausgeschriebene Stelle zu besetzen ist sicherlich nicht o.k. - nur weil es vielleicht die gleiche Art der Tätigkeit ist.

S
Strategie

11.10.2011 um 18:05 Uhr

Die Jobbörse des konzernweiten Intranets wird frequentiert wenn man interessiert ist sich konzernintern/weit andersweitig zu orientieren. Dann schaut man rein um zu sehen was für Stellen denn so ausgeschrieben sind. Aber man schaut nicht rein wenn man sich innerhalb des eigenen Geschäftsfeldes bzw. der eigenen Gesellschaft anderweitig orientieren möchte. Es muss erst einmal bekannt sein, dass 2 Büros weiter eine Stelle frei wird auf die man sich gerne bewerben möchte. Dafür geht man nicht unbedingt in die Jobbörse des Gesamtkonzerns. Solche Stellen können meines Erachtens zwar auch konzernweit ausgeschrieben werden aber müssten doch auch innerhalb der Tochtergesellschaft geschäftsfeldintern aushängen? Das ist halt die Frage: weltweit im Konzern-Intranet ausschreiben reicht das rechtlich gesehen? Oder müsste man zusätzlich auch die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft informieren, dass in den eigenen Reihen eine Stelle frei wird bzw. ausgeschrieben ist?

D
DrUmnadrochit

11.10.2011 um 23:34 Uhr

Stellen müssen nur dann zwingend intern ausgeschrieben werden, wenn dies vom BR so verlangt wurde (in der Regel also darüber eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde). In dieser Vereinbarung sollte auch geregelt sein, wie die Ausschreibung zu erfolgen hat. Ist dies nicht geschehen, dann sollte nachgebessert werden.

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