Erstellt am 11.10.2011 um 08:58 Uhr von rkoch
Selbstverständlich.
Alle Umstände die unter die MB des BR fallen und bei denen die Einigungsstelle entscheidet, insbesondere also diejenigen aus §87 BetrVG, können jederzeit von Seiten des BR (aber auch des AG) Gegenstand von Neuverhandlungen zu einer BV sein (auch bei schon bestehenden BVs). So weit die andere Seite sich weigert auf Verhandlungen einzugehen wird einfach die Einigungsstelle angerufen. Insofern wird ein AG sich Verhandlungen i.d.R. nicht verweigern.
Erstellt am 11.10.2011 um 09:54 Uhr von gironimo
Wie ich die Frage verstehe - Es gab ja keine BV. Aber im Grundsatz gilt natürlich das gleiche. Es kann jederzeit über eine BV verhandelt werden.
Gerade das sogenannte Qualitätsmanagement enthält in vielen Punkten Aspekte, die die Mitbestimmung betreffen. Vom AG wird das oft bestritten und ich weiß von vielen BR-Kollegen, die das QM oft unberührt lassen. Ich kann nur empfehlen, genau hinzuschauen.
Erstellt am 11.10.2011 um 10:00 Uhr von Lernender
Vielen Dank,
ich sehe das genauso. Meine Frage ergab sich aufgrund der Antworten zum Beitrag von Edelweis am 10.10.
Wer meldet Seminare nach § 37(6) an?