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Versetzung?

EJ
Ei jo
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, Mal ne Frage von mir. Ein Mitarbeiter soll vorübergehend, wochenweise in einer anderen Abteilung aushelfen, da diese krankheitsbedingt geschwächt ist. Ist darfür zwingend ab dem ersten Tag eine Anhöhrung an den Betriebsrat zu richten, oder reicht dafür zunächst eine formlose Mitteilung an den Betriebsrat aus.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

25.02.2022 um 01:23 Uhr

"§ 95 Absatz 3 Satz 1 BetrVG

Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."

R
rtjum

25.02.2022 um 09:11 Uhr

wie unterscheiden sich die Abteilungen, z.B.: ist seine jetzige Büro und die andere Bestückung des Hochofens?

oder geht es um den Verkauf von a: Herrenunterwäsche und b: Herrenoberhemden?

Das ist im Gesetz mit erheblichen Änderungen gemeint, wenn diese da sind ist es ab dem ersten Tag eine Versetzung und der BR muss angehört werden. Hochofen Versetzung ja Herrenoberhemden wohl eher nein, es sei denn die Entfernung ist groß und der MA müsste im Hotel übernachten.

Der AG hat aber natürlich jederzeit die Möglichkeit nach §100 BetrVG eine vorläufige Maßnahme zu machen.

EJ
Ei jo

27.02.2022 um 17:29 Uhr

Hallo, der Mitarbeiter soll von einer Produktionsabteilung ( Schreinerei) zu einer anderen Produktionsabteilung ( Endmontage) versetzt werden.

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