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Wer meldet Seminare nach § 37(6) an?

E
Edelweis
Nov 2016 bearbeitet

Bisher war es bei Schulungen so, dass der BR diese anmeldete, nachdem der Beschluß gefasst und der GF mitgeteilt war, um eine Platzreservierung zu erreichen.SPäter erfolgen dann offizielle Mitteilung über den BRV an das Ausbildungsinstitut und Kostenübernahmeschein an die GF. Jetzt bestehen die Personaler darauf, dass wir nach den Richtlinien des QM-Handbuches vorgehen und die Personalabteilung die Anmeldungen übernimmt. Wir sind bisher der Auffassung, dass der BR den Regeln von solchen Handbüchern etc. nicht unterliegt sondern nur dem BetrVG. WIe sieht es bei Euch aus, oder haben die Personaler Recht?

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Community-Antworten (8)

L
Lernender

10.10.2011 um 12:15 Uhr

habt ihr eine Bv. zum QM Handbuch?

M
monalisa

10.10.2011 um 12:30 Uhr

@Edelweis, der BR beschliesst, wer auf welche Schulung geht. Dann wird dem AG mitgeteilt, dass X und Y und Z auf ein bestimmtes Seminar gehen und IHR meldet die Kollegen bei dem Seminaranbieter an. Und das ganz völlig unabhängig von einer BV oder irgend eines QM Handbuches! ´Denn ihr seid eigenständig und unterliegt nicht diesen Bedingungen.

Der AG hat 2 Wochen Zeit, dagegen Einspruch zu erheben und gerichtlich klären zu lassen!

P
Petrus

10.10.2011 um 12:31 Uhr

die Personalabteilung die Anmeldungen übernimmt.

Wenn sie unbedingt wollen und das problemlos klappt - warum nicht?

Wir sind bisher der Auffassung, dass der BR den Regeln von solchen Handbüchern etc. nicht unterliegt

Wie kommt ihr auf den Trichter?

sondern nur dem BetrVG.

Andersherum - das QM-Handbuch hat den Gesetzen zu entsprechen und ihr kontrolliert das Ganze. Wenn es nicht passt, muss der ArbGeb eben seine Prozesse ändern. Achja - und das Thema Mitbestimmung darf sich durchaus in den Prozessen widerspiegeln. Im Zusammenhang mit Schulungen könnte ihr ja gleich mal die Einhaltung von §§96-98 BetrVG kontrollieren. Der Prozess "Krankenrückkehrgespräche" kommt meist auch gut, wenn man §84 SGB IX danebenlegt. Oder "Urlaubsbeantragung" im Zusammenhang mit §87(1) Nr.5 zweiter Halbsatz BetrVG. Es soll auch QM-Prozesse zur Einstellung geben, wo der Punkt "Unterschrift des Arbeitsvertrages" vor dem Punkt "Anhörung des BR" steht...

WIe sieht es bei Euch aus

Stress bei QM sowie Heulen und Zähneklappern bei den Personalern...

Bezüglich BR-Seminaranmeldung gab'S bei uns bislang keine Probleme, eher im Gegenteil: Irgendwann war Cheffe mal der Meinung, das Seminarhotel sei zu teuer, soviel zahlt er nicht für die Übernachtung eines "einfachen Arbeiters"... Dumm nur, dass der stellv. Personalchef Anmeldung (inkl. Hotel) + Kostenübernahme unterschrieben hatte - er musste es dann "intern" klären :-)

M
monalisa

10.10.2011 um 12:35 Uhr

@petrus, "Wenn sie unbedingt wollen und das problemlos klappt - warum nicht?" Einverstanden, wenn über das ganze Prozedere Einigkeit herrscht. :-) Aber Edelweis' Cheffe scheint ja auf Krawall gebürstet und der Meinung nur seine Meinung hat Vorrang!

E
edelweis

10.10.2011 um 13:54 Uhr

@MonaLisa Zu Deinen Antwortwen: genau so sehen wir das auch und haben es wieder so gemacht, weil als wir ausnahmsweise kulanterweise den Personalern alles überlassen hatten, alles schief ging. Dafür wurden wir ermahnt und erhielten eine schriftliche "Rüge" der GF. EIne B.V. haben wir nicht zum QM-Handbuch und die Mitbestimmung dazu wurde während meiner Amtszeit rd. 6 Jahre noch nie eingehalten

L
Lernender

10.10.2011 um 14:05 Uhr

@Mona Lisa

ich finde nirgendwo eine Regelung die klar macht das der Br. die Formalitäten für eine Schulung erledigt. Sicher er bestimmt Zeit, Ort, die Veranstaltung selber und welches Br. Mitglied teilnimmt, aber dann?

L
Lernender

10.10.2011 um 14:09 Uhr

QM könnt ihr immer noch nachholen. Macht eurem Arbeitgeber klar, ohne die Zustimmung des Br. keine gültigen QM Regeln.

R
rainerw

10.10.2011 um 19:21 Uhr

@Lernender,

Sattel bitte die Pferde nicht so schnell. Erst einmal wäre zu klären was zuerst da war.....der BR oder das QM- Handbuch.

Ein Handbuch richtet sich für gewöhnlich nach Richtlinien. Diese wiederum werden abgeleitet aus irgendwelchen Gesetzen (so sollte es zumindest sein). Bei diesen kann der BR ansetzen.

@all Was Schulungen und das Anmeldeprozedere betrifft, so muß es gesetzlich nicht erst noch definiert werden ob der BR oder das Unternehmen dieses erledigt. Der BR ist im Unternehmen eine eigenständige Intitution und arbeitet auch demendsprechend eigenständig. Einigt man sich innerbetrieblich anders ist es ne andere Sache.

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