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Wahlausschreiben auch an MA die ausscheiden

S
SO2022
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, wir möchten heute unser Wahlausschreiben aushängen. Muss ich das Wahlausschreiben dann auch an Mitarbeiter versenden, die momentan nicht im Betrieb sind und zum 28.02. aus dem Unternehmen ausscheiden?????

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Community-Antworten (2)

C
celestro

24.02.2022 um 14:10 Uhr

Ich würde es einfach machen.

T
takkus

24.02.2022 um 15:56 Uhr

Lt. WO ist das Wahlausschreiben nach § 3 Abs. 4 Satz 3 WO nur an Personen nach § 24 Abs. 2 WO zuversenden. Da diese Kolleginnen und Kollegen dann nicht mehr wahlberechtigt sind, könnte man m.E.n. darauf verzichten. Nun sind die Kolleginnen und Kollegen zum Zeitpunkt des Erlasses des WAS noch ArbN und zu diesem Zeitpunkt auch noch wahlberechtigt sind, würde ich so wie celestro schreibt verfahren um auf der "sicheren Seite" zu sein.

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